…dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin in Österreich), so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht zu einer Verlagerung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" nach Tschechien führt. Ist…
…wenn dieser Zweitwohnsitz ebenfalls in der österreichischen Grenzzone liegt. Allerdings kann man nicht beim reinen Wortlaut stehen bleiben, wenn dieser zu einem nicht gewollten Ergebnis führt. Denn entscheidend für die Grenzgängereinstufung ist, dass man in der Grenzzone eines Staates "lebt" und in der Grenzzone des…
…beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen hier schulpflichtiger Kinder weiterhin in Österreich lebt. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…vertretbar, in Österreich lebende Personen zu besteuern, wenn der geschenkgebende Vater in Österreich lebt, sie aber von der Besteuerung vollständig freizustellen, wenn der Vater in Italien lebt. Wird daher Wertapiervermögen von dem in Italien lebenden Vater an seine in Österreich lebende Tochter schenkungsweise übertragen, dann…
…Familie in Österreich lebt, wird Österreich als Ansässigkeitsstaat zu werten sein und es wird folglich gemäß Artikel 15 Abs. 1 des neuen Abkommens das Besteuerungsrecht an den Drittstaatseinkünften Österreich zugewiesen. Zwar bleiben die USA nach Art. 1 Abs. 4 auch weiterhin bei ihren Staatsbürgern in…
…Liechtenstein lebt, der Bestand des Lebensmittelpunktes in Liechtenstein anerkannt und liegt ein amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz einer bloß befristeten (aber verlängerbaren) "Aufenthaltsbewilligung-EWR" gemäß Art. 29 liechtensteinische Personenverkehrsverordnung vom 16.5.2000 ausreichend sein, um von einer Ansässigkeit in…
…ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt, weil der…
…wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in einem solchen Fall hat der in der Schweiz lebende Ehepartner infolge der aufrechten Ehe die jederzeitige Verfügungsmacht über die österreichische Wohnung und es sprechen die äußeren Umstände dafür…
…Dies auch dann, wenn die Ehegattin weiterhin in Österreich lebt und die Kinder (mit bereits eigenen Familien) ebenfalls in Österreich leben und wenn zur Unterstützung der wirtschaftlichen Russlandaktivitäten eine österreichische GmbH & Co KG gegründet worden ist, deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist…
…auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon auszugehen sein, dass hiedurch ein - zumindest abgeleiteter - inländischer Wohnsitz begründet worden ist, der zum Wiedereintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht geführt hat. Und zwar auch dann, wenn der genannte Österreicher weiterhin in dem vorderasiatischen Staat seiner…
…als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich in die Schweiz verlagert hat…
Lebt ein international anerkannter Künstler mit Wohnsitzen in Österreich, Deutschland und Monaco vornehmlich in Deutschland und wird er daher von der deutschen Steuerverwaltung als in Deutschland ansässig behandelt, dann reduziert sich die in Österreich geltend zu machende unbeschränkte Steuerpflicht auf jene Inlandseinkünfte, an denen das…
Verfasst ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Büros (Betriebstätte) einer US-Kapitalgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit für dieses deutsche Büro auch Studien für das österreichische Büro (Betriebstätte) des US-Konzerns und wird diese Arbeit auf Basis von Tagessätzen des Arbeitnehmers von dem deutschen Büro…
…entsandt, wobei er ca. 60% seiner Arbeitszeit physisch auf britischem Staatsgebiet verbringt und sich beruflich 40% in Drittstaaten aufhält, und bleibt die Ansässigkeit in Österreich erhalten (vor allem, weil die Ehefrau weiterhin in der österreichischen Wohnung lebt), unterliegen die Arbeitslöhne weiterhin der österreichischen Besteuerung, wobei…
…sich lediglich aus Anlaß der Aufnahme einer Beziehung zu einer Lebensgefährtin gemeinsam mit ihr in Wien eine kleine Wohnung mietet und wenn in dieser Wiener Wohnung lediglich die Wochenenden verbracht werden, der Betreffende aber sonst nach wie vor bei seinen Eltern in der Grenzzone lebt…
…Wenn aber gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland das deutsche Luftfahrtunternehmen vom Steuerabzug entlastet wird, lebt damit die beschränkte Steuerpflicht des Piloten wieder auf. Der Umstand, dass der deutsche Pilot auf seinen internationalen Flügen seine Arbeitsleistungen nicht im Inland ausübt, steht wegen des in § 98 Abs…
…nach Übertritt in den Ruhestand in ihre Heimat zurückkehren, durch die Steuerpflicht der Volkspension insoweit eine belastendere Situation eintritt als bei einem Schweden, der nach seiner Pensionierung nach Österreich übersiedelt; allerdings lebt der Österreicher dann wieder in seiner Heimat, während der Schwede in der Fremde…
…vor in der Slowakei eine gewinnbringende Tennisschule betreibt und dass seine Familie nach wie vor in der Slowakei lebt, wären - bei einem als vorübergehend anzusehenden inländischen Aufenthalt - gewichtige Umstände, die darauf hindeuten, dass der Tennistrainer tatsächlich im Sinn des DBA-CSSR nach wie vor in…
…Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung seiner französischen Lohneinkünfte verlangt, weil es davon ausgeht, dass der französische Dienstnehmer in Österreich ansässig ist; diese Ansicht wird durch den Umstand bestätigt, dass der Dienstnehmer für Belange der französischen Besteuerung in Frankreich…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Ableistung seiner Entsendung zu einer diplomatischen Vertretungsbehörde in Paris seinen Hauptwohnsitz wieder nach Wien, wobei die Pariser Wohnung, in der die Lebensgefährtin lebt, beibehalten wird, dann unterliegen Erträgnisse aus weiterhin gehaltenen Anteilen an französischen Investmentfonds nach Maßgabe der Regelungen…