Findok · EAS-Auskünfte
EAS 862
Inländische Verehelichung nach Wohnsitzaufgabe
geltende FassungEAS-AuskunftN 16/1-IV/4/96vom 09.04.1996
Wortlaut laut Findok
Ein österreichischer Staatsbürger, der 1988
seinen inländischen Wohnsitz anlässlich einer Auswanderung nach
Vorderasien aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen
unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser
Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch
nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon auszugehen
sein, dass hiedurch ein - zumindest abgeleiteter - inländischer Wohnsitz
begründet worden ist, der zum Wiedereintritt in die unbeschränkte
Steuerpflicht geführt hat. Und zwar auch dann, wenn der genannte
Österreicher weiterhin in dem vorderasiatischen Staat seiner
Berufstätigkeit nachgeht und wenn seine Österreich-Aufenthalte
(nunmehr bei seiner Ehefrau) in zeitlicher Hinsicht nicht wesentlich länger
ausfallen als vor der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in
die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht zu einer
internationalen Doppelbesteuerung kommen, dann könnte auf der Grundlage von
§ 48 BAO um eine steuerliche Entlastung angesucht werden.
9. April
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 16/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16121
- Gültig
- 09.04.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF