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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 862

Inländische Verehelichung nach Wohnsitzaufgabe

geltende FassungEAS-AuskunftN 16/1-IV/4/96vom 09.04.1996

Wortlaut laut Findok

  Ein österreichischer Staatsbürger, der 1988 seinen inländischen Wohnsitz anlässlich einer Auswanderung nach Vorderasien aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon auszugehen sein, dass hiedurch ein - zumindest abgeleiteter - inländischer Wohnsitz begründet worden ist, der zum Wiedereintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht geführt hat. Und zwar auch dann, wenn der genannte Österreicher weiterhin in dem vorderasiatischen Staat seiner Berufstätigkeit nachgeht und wenn seine Österreich-Aufenthalte (nunmehr bei seiner Ehefrau) in zeitlicher Hinsicht nicht wesentlich länger ausfallen als vor der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, dann könnte auf der Grundlage von § 48 BAO um eine steuerliche Entlastung angesucht werden. 9. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerentlastungWohnsitzaufgabeWohnsitzverlegungZweitwohnsitz§ 48 BAO

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
N 16/1-IV/4/96
Stammnummer
16121
Gültig
09.04.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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