…DBA-Irland). Werden wegen laufender 12monatiger Bezugsauszahlung keine sonstigen Bezüge angewiesen, kann die "1/6-Begünstigung" des § 67 EStG nicht zur Anwendung kommen; ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen wäre gesetzlich nicht gedeckt. Werden von dem irischen Arbeitgeber auch in Deutschland ansässige Wertpapierhändler, die ebenfalls in…
…es soll aus dem ausgefüllten Vordruck erkennbar sein, dass er genau in Bezug auf jene Zahlung abgegeben worden ist, hinsichtlich der der Vergütungsschuldner den Steuerabzug unterlassen oder eingeschränkt hat. Besteht mit dem ausländischen Einkünfteempfänger eine laufende Geschäftsverbindung, dann kann diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der…
…die abkommenskonform von den Bezügen (inkl. der Sonderzahlung) erhoben wurde, ist auf die österreichische Steuer, die auf diese in Großbritannien abkommenskonform zu besteuernden Einkünfte entfällt, anzurechnen. Bei dieser Anrechnung muss die britische Steuer nicht in eine solche, die auf die laufenden Bezüge und eine solche…
…sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder…
…den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge…
…ist, dann ist der Geschäftsführer berechtigt, so wie für seine laufenden Bezüge eine aliquote Entlastung von der österreichischen Lohnbesteuerung zu erlangen; und zwar auch dann, wenn der Dienstnehmer seit Mai 2001 seinen Hauptwohnsitz mittlerweile in ein anderes EU-Land verlegt hat. Sollten die Voraussetzungen des …
…in linearer Form Entgelt für die ab Optionseinräumung geleistete Arbeit bildet (Hinweis auf EAS 2041). Wurde die (Vertreter-)tätigkeit der Arbeitnehmerin in Deutschland und in Österreich ausgeübt und wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt…
…Deutschland jenem Staat zur Besteuerung übertragen sind, der die laufenden Bezüge steuerlich zu erfassen hatte. Aber selbst wenn - unzutreffenderweise - die gegenständlichen Zahlungen als Vorwegzahlung künftiger Ruhegenüsse oder als im DBA-Deutschland nicht besonders erwähnte Einkünfte gewertet werden sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der…
…steuerpflichtigen (inländischen) Auftrittsteil und einen nicht steuerpflichtigen (ausländischen) Probenteil aufgeteilt werden darf, entfaltet bei den Dienstnehmerschauspielern hinsichtlich ihrer laufenden Bezüge keine Auswirkung (wohl aber hinsichtlich einer allfälligen Gastspielsondervergütung). Es ist einzuräumen, dass sich ein Veranlagungsverfahren für das betroffene ausländische Theater vor allem dann belastend auswirkt…
…Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982, 2269/80). In der zweiten Stufe des DBA-Anwendungsschemas müssen jene Teile der laufenden und sonstigen Bezüge, die auf die in Deutschland ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden…
…16 Abs. 1 lit. c des Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von…
…Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung als auch die Bediensteten von der Erfassung im Veranlagungsweg. Ein Progressionsvorbehalt ist…
…Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den Oststaaten entfallen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland ist indessen das Besteuerungsrecht für…
…11 EStG mit den inländischen sonstigen Bezügen gleichzubehandeln und daher ebenfalls nur mit 6% zu belasten sind. Damit erhöhen aber nach österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist…
…Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur laufenden Abgeltung der unfallbedingten Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit), dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach Maßgabe des § 29 Z…
…Bestätigung darüber ausgestellt werden, welche österreichische Steuer auf die von der britischen Firma (erstes Dienstverhältnis) gezahlten Bezüge entfällt, dann würden hiezu die laufenden Einkünfte aus Großbritannien mit dem (durch die Einkünfte aus dem zweiten Dienstverhältnis erhöhten) Durchschnittsteuersatz zu multiplizieren sein. 28. August 2000 Für den…
…frühere Abhebungen lösen Pönalkürzungen aus. Die damalige EAS-Beurteilung ist - sieht man von der Bezugnahme auf die abgeschaffte Vermögensteuer ab - nach wie vor aufrecht: "Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein so genanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto…
…Seite von der rentenzahlenden Stelle oder von der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt werden. Gleiches gilt für die Unfallrente; sollte eine solche Bescheinigung in Bezug auf die Unfallrente der Berufsgenossenschaft nicht beigebracht werden können, dann wäre die Unfallrente nach geltendem Recht in Österreich steuerpflichtig (es sei denn…
…als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen Recht entfällt, sind solche aus Deutschland stammenden Nachzahlungen…
…erzielen sie sowohl aus den laufenden Erträgnissen wie auch aus den Veräußerungsgewinnen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wodurch die Veräußerungsgewinne auch außerhalb der Spekulationsfrist der inländischen Besteuerung unterliegen (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988). In Bezug auf die Behandlung der aus Grund und Boden stammenden Veräußerungsgewinne…