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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1713

Anrechnung von progressionsabhängigen Auslandssteuern

geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/3-IV/4/00vom 28.08.2000

Wortlaut laut Findok

Wird ein britischer Dienstnehmer von seinem britischen Arbeitgeber für zwei Jahre nach Österreich entsandt, dann sind seine britischen Bezüge mangels einer inländischen Lohnsteuerbetriebstätte (§ 81 EStG) in Österreich im Veranlagungsweg zu erfassen. Großbritannien ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 des DBA-Großbritannien verpflichtet, die österreichische Steuer auf die britische anzurechnen. Geht der britische Dienstnehmer mit einer österreichischen Firma während seines Österreich-Aufenthaltes ein zweites Dienstverhältnis ein, dann erhöhen die Einkünfte aus diesem zweiten Dienstverhältnis den auf die Einkünfte aus dem ersten Dienstverhältnis entfallenden Durchschnittsteuersatz. Sollte der britische Dienstnehmer nach britischem innerstaatlichen Recht mit den Einkünften aus dem zweiten österreichischen Dienstverhältnis in Großbritannien nicht besteuert werden und müsste daher von Österreich eine Bestätigung darüber ausgestellt werden, welche österreichische Steuer auf die von der britischen Firma (erstes Dienstverhältnis) gezahlten Bezüge entfällt, dann würden hiezu die laufenden Einkünfte aus Großbritannien mit dem (durch die Einkünfte aus dem zweiten Dienstverhältnis erhöhten) Durchschnittsteuersatz zu multiplizieren sein. 28. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstnehmerentsendungLohnsteuerbetriebstätteDurchschnittsteuersatz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2182/3-IV/4/00
Stammnummer
2378
Gültig
28.08.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF