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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2809

Sonderzahlungen an einen non-executive-director einer britischen Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0014-IV/4/2007vom 15.01.2007

Wortlaut laut Findok

Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge eines non-executive-directors nach britischem Recht als "employment income" bezeichnet werden, ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, allerdings ist die ausländische Qualifizierung für Österreich nicht bindend. Denn ob Auslandseinkünfte zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen und sonach ein Anrecht auf ermäßigte Besteuerung von Sonderzahlungen vermitteln, ist stets nach österreichischem Recht zu entscheiden (siehe insb. LStR 2002 Rz 930 ff). Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007

Normen und Schlagworte

Sonderzahlungensonstige Bezügenon-executive-director

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0014-IV/4/2007
Stammnummer
27155
Gültig
15.01.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF