…da das Hervorkommen einer bewussten oder unbewussten Fehleinschätzung über die Fremdverhaltenskonformität der Preisgestaltung idR keine "neu hervorgekommene Tatsache" darstellen wird. Falls die österreichischen Abgabenbehörden zu einer korrespondierenden Gegenberichtigung nicht bereit sein sollten, könnte der Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens beim Bundesministerium für Finanzen gestellt…
…Wirksamwerdens die neue 12-Monatsfrist zu laufen beginnt, dass aber keinesfalls hierdurch die 24-Monatsfrist ab tatsächlichem Baubeginn überschritten werden kann. Eine Bauausführung, die (bei einem angenommenen DBA-Wirksamkeitsbeginn am 1.1.2003) am 15. Juni 2002 begonnen worden ist, würde daher keine Baubetriebstätte begründen…
…3 UmgrStG) übertragen wird. Sollte es sich tatsächlich um eine Aufspaltung handeln, bei der die spaltende Körperschaft im Register gelöscht wird und zwei neue Körperschaften die Rechtsnachfolge hinsichtlich der übernommenen Vermögensteile antreten, müsste jeder Nachfolger begünstigtes Vermögen erhalten. Erhält auch nur einer kein begünstigtes Vermögen…
…Österreich wahrzunehmen. Es wird daher die neue Wegzugsregelung im DBA-Schweiz in der Weise umzusetzen sein, dass - wie bei einem Wegzug in ein Land des EU-Raumes - über die Wegzugssteuerschuld im Abgabenbescheid abgesprochen wird, wobei aber bis zur tatsächlichen Veräußerung keine Festsetzung erfolgt. Rechtsgrundlage für…
…ein Steuerabzug vorzunehmen ist. Nach § 99 EStG besteht für eine Mitwirkung an Auslandsdreharbeiten keine derartige Verpflichtung, da eine künstlerische Tätigkeit im Inland gefordert wird; allerdings greift subsidiär § 109a EStG und die darin geregelte neue Werkvertragsabgabe ein, deren Erhebung nicht davon abhängt, dass die zugrundeliegende Tätigkeit…
…die Betriebstätten dieser Mitunternehmerschaft auch inländische Betriebstätten des ausländischen Partners mit der Folge der steuerlichen Erfassung seiner Gewinnanteile in Österreich. Allerdings würde eine bloße Umsatzbeteiligung allein noch nicht ausreichen, um vom Bestand einer inländischen Mitunternehmerschaft auszugehen. Liegt keine Mitunternehmerschaft vor, dann wird zu untersuchen sein…
…income notwithstanding paragraph 1 of Article 7. Der Fremdunternehmensgrundsatz ("separate entity approach") gestattet darnach keine Quellenbesteuerung von Zahlungen, die rein intern von einem Unternehmensteil zu einer anderen Stelle im selben Unternehmen fließen. Da dies nun ausdrücklich für das ausgeweitete neue Konzept des Fremdunternehmensgrundsatzes geklärt ist…
…tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer "Mitwirkung an einer Bauausführung" vorliegen, könnte der Problemfall nur im Rahmen eines österreichisch-norwegischen Verständigungsverfahrens behoben werden. Wenn das zuständige österreichische Finanzamt die Steuerberechtigung Norwegens wegen Mitwirkung an einer norwegischen Bauausführung anerkennt und darin eine neu hervorgekommene Tatsache erblickt…
…nach Italien transferierten (fiktiv neuen) M-Holding umqualifiziert werden; denn es hat in einem solchen Fall weder formal noch wirtschaftlich betrachtet eine Liquidation stattgefunden. Wird in der Folge die nunmehr italienisch gewordene M-Holding (im Firmenwortlaut wird Ltd durch Spa ersetzt) in Italien tatsächlich liquidiert…
…dass derartige bloße Briefkastengesellschaften keine Leistungen erbringen können (VwGH 22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher…
…die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf 15% einzuschränken ist. Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da dies zu sehr sachverhaltsabhängig ist…
…kein neues Arbeitsverhältnis zu der Konzerngesellschaft im Drittland begründet wird, ist für die Frage, ob für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung zwei isoliert zu betrachtende Arbeitsverhältnisse vorliegen, folgendes zu beachten: Da es bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine…
…geltend gemacht, dass dem Geschäftsführer keine inländische "feste Einrichtung" zur Verfügung steht und dass der Geschäftsführer nur einmal monatlich nach Österreich einreist, um hier an etwa 50 Tagen pro Jahr die Geschäftsführungsarbeit der hauptsächlich im Bereich Immobilienvermietung tätigen GmbH zu erledigen (Abschluss neuer Mietverträge, Verhandlungen…
…Zeitpunkt der Betriebseinbringung in den USA ansässig gewesen sein musste. Findet daher keine Veräußerung der GmbH-Anteile in den USA vor dem Jahr 2010 statt und kehrt der österreichische Unternehmer tatsächlich nach Schulabschluss seines Sohnes in den USA noch vor dem Jahr 2010 wieder nach…
…Monate, dann kann für die Ö-GmbH keine Betriebstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Albanien bestehen, selbst wenn lit. b auf einen Zeitraum von nur sechs Monaten abstellt. Ob es sich bei der Tätigkeit im konkreten Fall tatsächlich um Bauplanung und -überwachung iSd Art…
…der österreichischen Tochtergesellschaft sein darzulegen, in welchem Ausmaß die Einführung des neuen Kontrollsystems ihr konkret messbare Vorteile bringt, die über die in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollten der österreichischen Tochtergesellschaft tatsächlich solche identifizierbaren Vorteile erwachsen, wird bei Ermittlung des…
…keine Nachversteuerungssaktion in Österreich besteht. Unter den gegebenen Umständen ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von Verlusten nach Wirksamwerden des Steuerreformgesetzes zu erfolgen hat, erst erforderlich, wenn feststeht, dass im geschilderten Fall tatsächlich erhebliche Verluste im Geltungsbereich der neuen…
…Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Nur in diesem Fall würde mit der weiteren Entsendung nach Polen ein neuer Fristenlauf beginnen. Besteht aber ein solcher innerer Zusammenhang, würde der…
…außer Kraft tritt. Aus der alten Durchführungsvereinbarung kann daher keine normative Verpflichtungswirkung für österreichische Abgabepflichtige mehr abgeleitet werden. Solange daher keine neue Rechtsgrundlage für die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens bei Gewinnausschüttungen an norwegische Gesellschafter in Österreich geschaffen wird, ist das neue DBA-Norwegen unmittelbar anwendbar; dieses…
…das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine…