…BAO vom 09.06.2020 auf Wiederaufnahme des mit Körperschaftsteuerbescheid 2016 und 2017 vom 05.07.2017 abgeschlossenen Verfahrens abgewiesen. Begründend wurde von der belangten Behörde für beide Bescheide ausgeführt, es seien keine Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen. Weiters wurde darauf hingewiesen…
…0006, mwN). Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH 26.02.2015…
…Wiederaufnahmsantrag vom 9. Februar 2018 wiederum unerledigt, worüber durch das Finanzamt bescheidmäßig abzusprechen wäre. In diesem Zusammenhang wird ebenso darauf verwiesen, dass die (geänderte) rechtliche Beurteilung von Tatsachen keine neuen Tatsachen und Beweismitteln darstellt, aufgrund derer die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO…
…Tz 45, 46). Der belangten Behörde lagen zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung sämtliche notwendigen Unterlagen vor, wurden jedoch nicht von ihr berücksichtigt. Es handelt sich daher um keine neu hervorgekommenen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO, sodass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht gerechtfertigt ist. In diesem…
…ebenfalls nichts zu entnehmen. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 20.12.2016 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme mit der Begründung ab, das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 4.9.2014 stelle keine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar…
…Das BMF hat mit der Änderung der Rz 4116b (neu) für einen begrenzten Zeitraum - bis einschließlich Veranlagungsjahr 2007 - seine Verwaltungspraxis geändert. Die Änderung der Verwaltungspraxis stellt jedoch - wie obenstehend ausgeführt - keinen Wiederaufnahmegrund dar, weshalb diese "Tatsache" auch für das an Erlässe gebundene Finanzamt unbeachtlich ist…
…in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände sind…
…in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt, dass Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände sind…
…zitierte Rechtsansicht des BMF sagt aus, dass das Vorliegen eines Nichtbescheides eine neu hervorgekommene Tatsache ist." Mit Schriftsatz vom 15.09.2008 beruft der Bw gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend Wiederaufnahme und führt ins Treffen, dass keine Verjährung eingetreten sei, weil die Feststellungserklärung 1989 nie bescheidmäßig…
…Finanzamtsakt ordnungsgemäß geführt wurde, war dem Finanzamt bereits mit den am 30.3.1998 persönlich überreichten Steuererklärungen samt Beilagen das Gerichtsurteil bekannt. Wäre dies zutreffend, lägen hinsichtlich der wiederaufgenommenen Bescheide keine neuen Tatsachen, die erst auf Grund des Gerichtsurteils hervorgekommen sind, vor. Das Gerichtsurteil stellt…
…1 Wiederaufnahmeantrag) angeführt: Es seien hinsichtlich des USt-Verfahrens 2011 von Herrn ***Bf*** keine neuen Tatsachen hervorgekommen. Es lägen somit keine Wiederaufnahmsgründe vor. Im Punkt IX des Übergabevertrags sei festgelegt worden: "a) Die Übernehmer übernehmen zur alleinigen Nutzung und Benützung den nordwestseitigen Teil des Vierkanthofes…
…12.07.2012 existente Tatsache. Da somit später entstandene Umstände und keine im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente, aber erst später hervorgekommenen Tatsachen vorliegen, stellt der Stornierungsvertrag keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dar. Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere…
…der Bf. stütze sich in seinen Anträgen auf eine Entscheidung des VwGH (Ro 2018/13/0008). Im Sinne der angeführten Judikatur seien jedoch keine neuen Tatsachen hervorgekommen, weshalb die Anträge abzuweisen gewesen seien. Hiergegen wurden am 23.08.2020 Beschwerden eingebracht. In diesen wurde ausgeführt…
…b BAO, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen durch Änderungen der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung, Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden und im Besonderen auch höchstgerichtliche Erkenntnisse keine "Tatsachen" im Sinne dieser Bestimmung sind (vgl VwGH 25.09.2012, 2008/13…
…bezahlt habe, für den Bf. keine neue Tatsache dargestellt habe. Der Bf. erhob fristgerecht Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 22.1.2019 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes desselben. Der Bf. erklärte, dass unstrittig nicht angesetzte außergewöhnliche Belastungen Tatsachen im Sinn des § 303 BAO darstellen. Ein etwaiges…
…Beilage für den Monat Dezember 2012 angeschlossen (Anlage 1). Entgegen der Auffassung der Behörde sind daher keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen. Grundsatz Treu und Glauben Unter Anwendung der allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätze wie Zweckmäßigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung wurde die mündlich erteilte Auskunft des…
…Normverbrauchsabgabe der Monate Juli, August, September, November und Dezember 2012 sowie Jänner und Juli 2013 alle für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte offengelegt worden seien und somit bei der BP keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, weshalb bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 1 BAO die…
…festgestellt, dass die Kompetenz zur Besteuerung der deutschen Rente nicht in Österreich, sondern in Deutschland liege. Aus österreichischer Sicht sei diese Beurteilung keine Rechtsfrage, sondern eine neue Tatsache, die eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertige. Darüber hinaus werde auf den Schriftsatz vom 31.10.2022 verwiesen…
…Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine (neu hervorgekommenen) Tatsachen (VwGH 26.07.2000, 95/14/0094 mVa VwGH 23.4.1998, 95/15/0108). Da es sich hier streitgegenständlich nicht um eine bereits während des Verfahrens bestehende und dann erst später hervorgekommene Tatsache…
…b BAO, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen durch Änderungen der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung, Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden und im Besonderen auch höchstgerichtliche Erkenntnisse keine "Tatsachen" im Sinne dieser Bestimmung sind (vgl VwGH 25.09.2012, 2008/13…