…eine eigene Wohnung in Russland gekauft sowie ein eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet und haben sich daraufhin seine Österreich-Aufenthalte bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der…
…Jeder der beiden Staaten rechnet die auf Einkünfte aus Quellen des jeweils anderen Staates entfallende Einkommensteuer auf die eigene Einkommensteuer an. Für Drittstaatseinkünfte sieht das DBA-USA in einem solchen Fall keine Regelung vor. Der nach Österreich zugezogene Amerikaner ist daher mit seiner US-Privatpension…
…dann ausschließlich nach Art. XV beseitigt: Jeder der beiden Staaten rechnet die auf Einkünfte aus Quellen des jeweils anderen Staates entfallende Einkommensteuer auf die eigene Einkommensteuer an. Bezieht die Österreicherin eine in Österreich im Lohnsteuerabzugsweg besteuerte Sozialversicherungspension und eine US-Privatpension, dann sind beide Pensionen…
…Dementsprechend kann es keinen Unterschied machen, ob betriebsstättenbegründende Räumlichkeiten einem ausländischen Unternehmen von einem Dritten oder von seinem eigenen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht I/121 Z 00 Rz 197). Es genügt, dass sich in der Wohnung eine …
Erwirbt eine liechtensteinische AG inländische Liegenschaften, in denen Wohnungen vermietet werden, dann unterliegt die liechtensteinische AG mit ihren gewerblichen Einkünften seit 2006 auch dann der inländischen Besteuerung, wenn sie ihre Inlandseinkünfte nicht aus inländischen Betriebstätten, sondern unmittelbar aus inländischem unbeweglichen Vermögen bezieht; eine Anwendung der…
…Dritten oder von seinem eigenen Dienstnehmer für die Erbringung der betrieblichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings verdient im gegebenen Zusammenhang noch folgende Erwägung Beachtung: nach herrschender Auffassung wird im Fall der bloßen Vergabe von Heimarbeit in der Wohnung des Heimarbeiters keine Betriebstätte für den…
…wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art und Weise tätig, dass sich dieser Arbeitgeber hiedurch im Rahmen seiner unternehmerischen Leistungserbringung einer…
…dem ausländischen Unternehmer zur Verfügung stehen. Solche Einrichtungen können auch in der Wohnung des Steuerpflichtigen bestehen (vgl. zB VwGH 25.2.1987, 84/13/0053). Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass ein eigener Raum für die Arbeiten zur Verfügung steht; ein dauerhaft zur Verfügung…
…einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Kein erkennbarer Zusammenhang wird in der Regel bei Aufwendungen vorliegen, die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, so belasten deren Unkosten erkennbar die…
…Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Bestätigung ist vielmehr der in Österreich ansässigen Bank als Gesamtrechtsträger zu erteilen und entfaltet damit auch Wirksamkeit für deren…
…tätige Künstler beschränkt ist (siehe AÖF Nr. 267/1989). Tritt daher eine künstlerisch tätige österreichische Musiker(Orchester)gruppe, die selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft der freiberuflich tätigen Künstler anzusehen ist, in Deutschland auf, so besteht hinsichtlich der den in Österreich ansässigen…
…Der Umstand, dass die niederländische Gesellschaft zu dem ausschließlichen Zweck des bloßen Haltens der tschechischen Beteiligung gegründet wurde (und vermutlich keine eigene geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre Funktion als die eines bloßen formalen Treuhänders zu werten. Sollte die österreichische Gesellschaft…
…Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn im Sinn der deutschen Steueroasenjudikatur entweder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Errichtung der Organgesellschaft fehlen oder wenn diese Gesellschaft keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (zB BFH 29.1.1975, BStBl II S 553). Vorsorglich ist allerdings anzumerken…
…an den Verleiher lediglich Wertpapiere derselben Art und Güte rückzuübertragen. Anders als beim Pensionsgeschäft kommt es daher zu keinem Veräußerungsvorgang (EStR 2000 Rz 6199) und sonach nicht zur Realisierung der in den Wertpapieren enthaltenen stillen Reserven; und zwar weder bei der Verleihtransaktion noch bei der…
…keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit (Geschäfts- und Konzernleitung sowie Finanzierungstätigkeiten) Betriebsräumlichkeiten einer anderen Konzerngesellschaft. Im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-AG an die schweizerischen Gesellschafter stellt sich die…
…aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistungen erbringen kann" (VwGH 22.03.1995…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…