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EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

…werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von Steuerausländern auf die Besteuerung verzichtet; denn im allgemeinen ist es die Aufgabe des Ansässigkeitsstaates, dafür Sorge zu tragen, dass internationale Doppelbesteuerungen für die in seinem Staatsgebiet…

EAS 2771Vermeidung einer doppelten Schenkungsbesteuerung bei Einbringung von deutschem Vermögen in eine österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-IV/4/200609.11.2006

Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…

EAS 605Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/9527.03.1995

…auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf…

EAS 3197Widerruf einer österreichischen Privatstiftung nach Wegzug in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201121.02.2011

…außer Streit, dass auf österreichischer Seite die Vermögenswerte (Bargeld und eine österreichische Kapitalbeteiligung) und deren Erträgnisse der Stiftung zuzurechnen sind, wird demgegenüber aber auf schweizerischer Seite die österreichische Privatstiftung als transparent behandelt, so erblickt die Schweiz in der Vermögensübertragung keinen steuerlich erfassbaren Tatbestand, weil sie…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

…Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber in Umgehungsfällen geboten sein, dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist…

EAS 1591Wohnsitzverlegung einer Stiftungsbegünstigten nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 779/1-IV/4/9924.01.2000

…auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…Stiftung nicht steuerfrei bleiben, sondern der 34%igen Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Bei Auslegung der maßgebenden österreichischen Steuerrechtsvorschriften kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, er hätte eine Umgehungsmöglichkeit unter Zwischenschaltung ausländischer Banken gewünscht oder in Kauf genommen. Wenn daher § 13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die…

EAS 1315Einbringung von US-Vermögen in österreichische Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/2-IV/4/9823.08.1998

…Auch liegt kein Anwendungsfall von Artikel 16 DBA-USA vor, da die österreichische Stiftung keine Einkünfte "aus dem anderen Staat" bezieht; daher kann die Stiftung nicht auf der Grundlage von Artikel 16 DBA-USA aus dem Abkommensanwendungsbereich ausgeschlossen werden. Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht…

EAS 1644Widmung von Gesellschaftsanteilen an eine liechtensteinische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 152/1-IV/4/0025.04.2000

…durch die im Veräußerungsfall das Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein verloren geht (es sei denn, dass die liechtensteinische Stiftung nicht berechtigt ist, die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen, weil sie auf Grund von Artikel 83 und 84 des Steuergesetzes…

EAS 3386Schenkung von Kapitalanteilen an einer inländischen Immobiliengesellschaft an eine in den USA ansässige natürliche Person
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201708.09.2017

…sublit. ii DBA USA das Besteuerungsrecht für einen Gewinn aus einer möglichen zukünftigen Veräußerung der geschenkten Beteiligung Österreich zu. Durch die Schenkung kommt es somit zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs an den stillen Reserven der Beteiligung und es liegt daher kein steuerpflichtiger Vorgang iSd…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…beispielsweise dann, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde im Geltungsbereich des DBA-Deutschland bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

…der Gesellschaft/Stiftung zu sehen ist). Allerdings ist zu bedenken, dass - anders als bei einer Gesellschafter/Gesellschaft-Beziehung - dann, wenn der Begünstigte nachgewiesenermaßen in einem Staat ansässig ist, mit dem ein in den maßgebenden Bestimmungen dem OECD-Musterabkommen vergleichbares Doppelbesteuerungsabkommen besteht, die Stiftungszuwendung von der…

EAS 447Deutsches Außensteuergesetz und österr. Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/66/1-IV/4/9410.06.1994

…deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt…

EAS 1930Versuchte Vermeidung einer Stiftungszwischensteuer mit Hilfe einer Liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 142/2-IV/4/0107.09.2001

…igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht dadurch ausgewichen werden, dass die Begünstigtenstellung auf eine neu zu gründende liechtensteinische Stiftung übertragen wird. Denn die Erhebung der Zwischensteuer wird durch DBAs nicht berührt. Hinzu kommt…

EAS 1684Mit-Stiftung durch Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/2-IV/4/0010.07.2000

…auf eine steuerliche Erfassung von Stiftungseinkünften in den Händen von in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu verzichten. Rechtsicherheit wird daher in solchen Fällen nur im Wege eines Verständigungsverfahrens erzielbar sein, wenn darin der deutschen Seite gegenüber einwandfrei aufgezeigt werden kann, dass die Anwendung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…vergleichbaren Vermögensübergang auf eine inländische gemeinnützige Einrichtung bevorzugt. Eine Benachteiligung inländischer gemeinnütziger Einrichtungen gegenüber ausländischen müsste aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die…

EAS 1808Zuwendungen liechtensteinischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/1-IV/4/0119.02.2001

…der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten wahrgenommen wird). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1873Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/2-IV/4/0102.07.2001

…die wiederkehrenden Bezüge i.S. d. § 29 EStG fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Das BMF hat es allerdings für denkmöglich gehalten, daß die Vermögensübertragung anlässlich der Auflösung der Stiftung als unentgeltliche Übertragung zu werten ist und daher keine…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…nicht zu bewirken, dass damit die Grundsätze der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber geboten sein, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist…