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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 447

Deutsches Außensteuergesetz und österr. Privatstiftungen

geltende FassungEAS-AuskunftE 366/66/1-IV/4/94vom 10.06.1994

Wortlaut laut Findok

  Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde auch die Frage der steuerlichen Behandlung österreichischer Privatstiftungen nach dem deutschen Außensteuergesetz erörtert. Nach deutscher Auffassung findet bei in Deutschland ansässigen Begünstigten und Letztbegünstigten österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, kann in besonders gelagerten Fällen (zB ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

StiftungPrivatstiftungWohnsitzwechselWohnsitzverlegungVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 366/66/1-IV/4/94
Stammnummer
17699
Gültig
10.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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