Findok · EAS-Auskünfte
EAS 447
Deutsches Außensteuergesetz und österr. Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskunftE 366/66/1-IV/4/94vom 10.06.1994
Wortlaut laut Findok
Anlässlich österreichisch-deutscher
Verständigungsgespräche wurde auch die Frage der steuerlichen
Behandlung österreichischer Privatstiftungen nach dem deutschen
Außensteuergesetz erörtert. Nach deutscher Auffassung findet bei in
Deutschland ansässigen Begünstigten und Letztbegünstigten
österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des
deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung"
statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser
Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine
Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten
oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige
Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher
Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen
ist.
Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um
österreichisches Vermögen handelt, kann in besonders gelagerten
Fällen (zB ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus
Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens
eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine
Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA
unterbleiben kann.
10. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 366/66/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17699
- Gültig
- 10.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF