Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1930
Versuchte Vermeidung einer Stiftungszwischensteuer mit Hilfe einer Liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskunftE 142/2-IV/4/01vom 07.09.2001
Wortlaut laut Findok
Wurden
Anteile an einer inländischen KG in eine inländische GmbH eingebracht,
deren einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann
unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese
Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der
12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des
Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht
dadurch ausgewichen werden, dass die Begünstigtenstellung auf eine neu zu
gründende liechtensteinische Stiftung übertragen wird. Denn die
Erhebung der Zwischensteuer wird durch DBAs nicht berührt. Hinzu kommt,
dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlußbestimmung des Artikels 26
des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt
ist, sich auf das DBA mit Österreich zu berufen.
07.
September 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 26 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 142/2-IV/4/01
- Stammnummer
- 1942
- Gültig
- 07.09.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF