RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1930

Versuchte Vermeidung einer Stiftungszwischensteuer mit Hilfe einer Liechtensteinischen Stiftung

geltende FassungEAS-AuskunftE 142/2-IV/4/01vom 07.09.2001

Wortlaut laut Findok

Wurden Anteile an einer inländischen KG in eine inländische GmbH eingebracht, deren einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht dadurch ausgewichen werden, dass die Begünstigtenstellung auf eine neu zu gründende liechtensteinische Stiftung übertragen wird. Denn die Erhebung der Zwischensteuer wird durch DBAs nicht berührt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlußbestimmung des Artikels 26 des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt ist, sich auf das DBA mit Österreich zu berufen. 07. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VeräußerungsgewinnZwischensteuerliechtensteinische StiftungStiftungliechtensteinische

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 142/2-IV/4/01
Stammnummer
1942
Gültig
07.09.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF