…5-prozentige Körperschaftsteuer gutzuschreiben. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gutschrift ist die Differenz zwischen getätigten kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen und zwischensteuerpflichtigen Einkünften. Beispiel: Die Privatstiftung erzielt in einem Jahr einen Überschuss aus einer Beteiligungsveräußerung von 1.500 und tätigt eine Zuwendung von 2.000, die keine Substanzauszahlung…
…820,84. Mit dem bekämpften Bescheid vom 2. November 2012 berücksichtigte des Finanzamt (FA) lediglich € 30.057,97. In der rechtzeitig einbrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) begehrte die Bf. die erklärungsgemäße Anrechung der Zwischensteuer und führte aus, dass die Übergangsvorschrift des § 26c Z 23 lit…
…Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Unterstützung, Absicherung und der Unterhalt der Begünstigten (Familienstiftung). Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13. Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 8.731,50. Wie aus der…
…des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Versorgung der Stifter und bestimmter Familienmitglieder derselben. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 19.202,57. Wie…
…des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Versorgung der Stifter und bestimmter Familienmitglieder derselben. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 24.436,01. Wie…
…694/1993. Stiftungszweck ist die Unterstützung der in der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte angeführten Personen, insbesondere die Förderung der Berufsausbildung und Erziehung sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinne. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3…
…Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung und Versorgung der Begünstigten. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 61.021,40. Wie aus…
…Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung und Versorgung der Begünstigten. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 90.777,21. Wie aus…
…Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung und Versorgung der Begünstigten. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2001 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von S 77.255,54 (€ 5.614,38)…
…Stiftungszweck ist die Unterstützung der oder des jeweils Begünstigten, insbesondere durch Gewährung einer Geldleistung zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhaltes. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. unter anderem der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von…
Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…
… 13 Abs. 2 KStG 1988) anrechenbare KESt i.H.v. € 56.896,55 geltend (Kz 845). Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde die KöSt 2019 mit € - 108.565,00 fest. Darin berücksichtigte sie Zwischensteuer gem. § 13 Abs. 3 KStG 1988…
…25. November 2020 die Erklärung zur Körperschaftsteuer für 2019 via Finanzonline beim damals zuständigen Finanzamt ***1*** ein. In dieser wurden unter der Kennziffer 857 negative sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von - € 4.989,90, unter der Kennziffer 882 der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…wird. Im Vorlagebericht an das BFG beantragt das FA die Abweisung der Beschwerde im Sinne der Beschwerdevorentscheidung. Im Erstbescheid seien bereits die kompletten anrechenbaren Zwischensteuern gutgeschrieben worden. Auf den zweiten Punkt im Vorlageantrag der Berücksichtigung einer deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von Euro 825,00 (15…
…seien daher im Sinne des BFG (BFG 17.9.2014, RV/7101453/2013, siehe dort drittletzter Absatz) neben der Zwischensteuer auch die darauf lastenden ausländischen Quellensteuern anrechenbar. Die Anrechnung der Quellensteuer führe im vorliegenden Fall zu einer erhöhten Abgabengutschrift. 1.2 Abweisungsbescheid vom 26…
…Körperschafsteuergutschrift iHv. € 3.244,00 ausgewiesen wurde. In der Bescheibegründung wurde in einem Hinweis angeführt: "Für die nächsten Veranlagungsjahre stehen 1.602,42 € als anrechenbare Zwischensteuer (12,5 % der Bemessungsgrundlage) zur Verfügung." In einem E-Mail vom 30. Oktober 2012 der Bf. an…