…zu anderen Staaten führen, als Veräußerung der Beteiligung. Durch die Schenkung liegt keine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vor, wenn die in der Beteiligung befindlichen stillen Reserven in Österreich weiterhin steuerhängig bleiben. Dies ist der Fall, wenn nach der Schenkung…
…allenfalls auf deutscher Seite verursachte Doppelbesteuerung im Steueranrechnungsweg beseitigt werden; für den in Deutschland ansässigen Zuwendungsempfänger könnte aber nicht auf österreichischer Seite, sondern müsste im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) die eintretende Doppelbesteuerung vermieden werden. 25. August 2006 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt; und zwar unabhängig davon, ob die inländische Personengesellschaft operativ oder bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der…
…DBA-2000 war keine Änderung dieser Rechtslage beabsichtigt. Es sind in dem neuen Abkommen zwar die Einkünfte von GmbH-Geschäftsführern aus Artikel 15 DBA-D herausgelöst und dem Artikel 16 Abs. 2 DBA-D unterstellt worden, was aber zu keiner Änderung der bisherigen Besteuerungspraxis führt…
…erzielt, sind gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen. Die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs…
…Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank…
…so dass durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben (EAS…
…sodaß durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, daß die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, läßt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben. 06. September…
…und der Gewinnausschüttungen im Rechnungswerk der slowakischen K.S. keine Änderung der Einkünftezurechnung bewirken kann. Die Einkünftezurechnung hat stets nach Maßgabe des nationalen Steuerrechts zu erfolgen, sie ist nicht Gegenstand zwischenstaatlicher Abkommen (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Wird der Gewinn der inländischen…
…im Sinn der genannten Klausel eingestuft werden kann, da dies eine Vorführung von Kunststücken nach Art von Zirkusartisten voraussetzen würde. Wenn daher die Darsteller weder in Deutschland noch in Österreich als "Artisten" eingestuft werden, dann wird durch die zitierte Verordnung keine Änderung der Rechtslage bewirkt…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
…in ihrem Staatsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen von der solcherart verursachten Doppelbesteuerung wieder zu entlasten. Da nach österreichischer Auffassung die Bezugnahme auf den OECD-Kommentar als Auslegungsinstrument für OECD-Staaten nur klarstellende Bedeutung besitzt, ist im gegebenen Zusammenhang keine inhaltliche Änderung der Rechtslage zwischen dem Alt-DBA…
…dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den gleichzeitig bezogenen Vorruhestandsbezügen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…kein DBA-Betriebstättencharakter zuzumessen ist; im Verhältnis zu Deutschland fehlt allerdings eine dem Art. 4 Abs. 3 lit. e des OECD-Musters vergleichbare Bestimmung, so dass der Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben sein wird. Durch den EU-Beitritt Österreichs ist in diesem Zusammenhang keine Änderung…
…Ermessensausübung nötig sein, die nicht in generalisierender Weise im EAS-Auskunftsverkehr getroffen werden kann. Ob die Kapitalvermögenswerte im Inland oder im Ausland angelegt werden, spielt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Rolle. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen…
…keine wirtschaftliche Einheit (§ 19 BewG) bilden, wobei nur die Schenkung eines der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der…
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…
…der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der…
…der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage gedacht. Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche Berücksichtigung der…