Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2430
Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskunftR 121/1-IV/4/04vom 15.03.2004
Wortlaut laut Findok
In einem
Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung
darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in
Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte
Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen
Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954
(öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern
unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in
Österreich zu besteuern sind (EAS.47). In dem im September 2000
paraphierten Entwurf eines Anwendungsschreiben zum DBA-2000 ist die
seinerzeitige Beurteilung aufrecht erhalten und daher eine Zuordnung zu Artikel
18 DBA-2000 (Ruhegehälter) vorgenommen worden.
Bezieht daher ein ehemals als Dienstnehmer angestelltes
Vorstandsmitglied einer deutschen Kapitalgesellschaft nach seinem Zuzug nach
Österreich derartige Vorruhestandsbezüge, dann steht daran
Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. Nach den in
EAS.1342 dargelegten Überlegungen - die ebenfalls in den paraphierten
Entwurf des Anwendungsschreibens Eingang gefunden haben - hängt die
Einstufung eines Vorruhestandsbezuges als Ruhegehalt nicht davon ab, dass sich
der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche
Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der
Besteuerungsrechte an den gleichzeitig bezogenen
Vorruhestandsbezügen.
15.
März 2004 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 121/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9764
- Gültig
- 15.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF