…dann ist damit eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für seine Grenzgängereigenschaft erfüllt. Der Umstand, dass diese Verlagerung des Lebensmittelpunktes in diese Wohnung nicht zum Anlass genommen worden ist, die bisherige polizeiliche Zweitwohnsitzmeldung entsprechend zu berichtigen, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig…
…erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu. Der Umstand, dass infolge einer österreichischen Steuerbefreiung in Österreich keine Steuer anfällt, löst keine Steuerpflicht in Deutschland aus; auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
…grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839 wurden im Verhältnis zur Schweiz aus österreichischer Sicht noch alle Arbeitsorte (und Wohnorte) als in Grenznähe…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
…entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kann die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Schweiz für jene Zeiträume angenommen werden, für die eine von den schweizerischen Behörden ausgestellte "Grenzgängerbescheinigung" gilt. Im Zweifelsfall sollte vorsorglich das Einvernehmen mit dem…
…erforderlich ist. Sollte der Dienstvertrag es hingegen zulassen, dass Arbeiten auch an anderen Orten (zB in der schweizerischen Wohnung) ausgeübt werden, ginge hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die Grenzgängereigenschaft verloren. 27. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des DBA-Schweiz noch in jenem des DBA-Liechtenstein Wirkung. Unter EAS 839 wurde die Ansicht vertreten, dass alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sind, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der…
…im neuen Abkommen aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte (Artikel 16) unterstellt wurden. Artikel 16 DBA-Deutschland enthält aber keine Grenzgängersondervorschrift, sodass österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer ab 2003 in Deutschland zur Steuerleistung herangezogen werden…
…siehe zB EAS 184, EAS 1020). Ist daher der Wohnsitz 37 km von der österreichischen Staatsgrenze entfernt, liegt keine Grenzgängereigenschaft mehr vor, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen bei Österreich liegt. An dieser Rechtslage hat sich seit 1954 nichts geändert. 05. November 2001 Für…
…Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich steuerpflichtig sind. Im Rahmen einer österreichisch-deutschen Verständigung, die im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung unter Nr. 283/1986 veröffentlicht wurde, ist die Abkommensbestimmung im wesentlichen dahingehend interpretiert worden, dass bei geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage…
…dass die Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers eines österreichischen Unternehmens nicht dadurch verloren geht, dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht…
…tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden dann aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift enthält. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…inländischen AG, welcher die Voraussetzungen für die Einstufung seiner Vergütungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG 1988 erfüllt, seine Tätigkeit als Geschäftsführer als Grenzgänger in Österreich aus, so geht die Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein auch dann nicht verloren, wenn…
…der Schweiz zur Besteuerung zufallen, an denen der in Österreich ansässige Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit in der Schweiz ausübt. Werden daher unter den gegebenen Umständen die Jahresbezüge des laufend etwa bis 100 Tage auch im Drittausland tätigen Grenzgängers in Österreich besteuert, dann wäre aus Sicht des…
…§ 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu…
…Eidgenössische Steuerverwaltung und eines diesfalls mit der Schweiz zu führenden Verständigungsverfahrens wird daher die Auffassung vertreten, daß die Grenzgängereinkünfte ungeachtet der arbeitstäglichen Grenzüberschreitung vom deutschen Wohnsitz aus der österreichischen Besteuerung unterliegen. 17. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…solcher Betrieb als Spiel-Casino von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben wird. Österreichische Dienstnehmer, die als Grenzgänger bei einem grenznahen deutschen Spiel-Casino einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind, unterliegen daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Auch die Personenbeförderung…