Hat eine in Österreich aktiv gewerblich tätige Gesellschaft (die Gesellschaft betreibt Forschung und Entwicklung im Bereich von Spezialmaschinen und den damit verbundenen Verfahren) von einer ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit ihrer Entwicklungsarbeit Lizenzrechte erworben, wobei ihr auch die Erlaubnis zur Sublizenzierung dieser Rechte an US…
…Besteuerung freizustellen ist, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992…
…dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen lässt (EStR 2000 Rz 5424 und die dort zitierte Judikatur). Damit kann aber das nur auf Rechtsfragen ausgerichtete ministerielle EAS-Verfahren nicht als Entscheidungshilfe dienen…
…technisches Wissen ....., das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig ist," überlassen wird. Der Inhalt des überlassenen Wissens muss sonach solcherart sein, dass es dem Empfänger die gewerbliche Nachahmung eines Produktes ermöglicht. Gestattet daher beispielsweise das österreichische anlagenerrichtende Unternehmen dem…
…der Vermietung einer Liegenschaft mit einer Betriebsanlage die Gesamtentgelte zu Einkünften aus österreichischem unbeweglichem Vermögen. Wenn Dänemark den Fall anders beurteilt und die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte aus einer österreichischen Betriebstätte ansieht und sie folglich nach Artikel 5 (Betriebstättenregel) insgesamt von der dänischen Besteuerung freistellt…
…zumutbar" ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist…
…als eine vermögensverwaltende Gesellschaft angesehen werden kann, oder ob ihre Einkünfte angesichts der betrieblichen Mitwirkung der Gesellschafter bei der Gebäudesanierung solche gewerblicher Natur sind, kann als Sachverhaltsfrage nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden. Liegt eine vermögensverwaltende KEG vor, dann werden auf der Grundlage der…
…verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der…
…nicht zugänglich gemachtes technisches Wissen, das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig ist" überlassen wird. Der Inhalt des überlassenen Wissens muss sonach solcherart sein, dass es dem Empfänger die gewerbliche Nachahmung eines Produktes ermöglicht. Gestattet daher beispielsweise ein österreichischer…
…S abgekauft wird, dann kann die Frage, ob hier ein Fall einer steuerlichen Veräußerung immaterieller Werte oder eine bloße Pauschallizenzabgeltung vorliegt, nicht im EAS-Verfahren geklärt werden. Es kann nur insoweit zur Problemlösung beigetragen werden, als der bloße Umstand, daß die österreichische Kapitalgesellschaft bereits im…
…der deutschen Kommanditisten zwingend zum Sonderbetriebsvermögen der österreichischen KG zu rechnen sind, ist sachverhaltsabhängig, sodass hierzu im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden kann; allerdings ist nach österreichischer Rechtslage bei einer für Personengesellschaften geltenden Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 auch "gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen" möglich (EStR…
…Wohnung des österreichischen Vortragenden eine Betriebstätte der Mitunternehmerschaft als gegeben angenommen werden kann, ist eine Sachverhaltsfrage, über die nicht im EAS-Verfahren abgesprochen werden kann. Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, werden die ausschließlich aus der persönlichen Vortragstätigkeit herrührenden Einkünfte der ausländischen Vortragenden…
…österreichischen Unternehmens insoweit zu besteuern, als sie der liechtensteinischen "festen Einrichtung" zurechenbar sind. Die Grundsätze für die Einkünftezurechnung an feste Einrichtungen (="Freiberuflerbetriebstätten") entsprechen jenen, die für die Einkünftezurechnung an gewerbliche Betriebstätten im Sinn von Art. 5 DBA entwickelt wurden. Dies folgt aus dem Umstand…
…die deutschen Kreditinstitute die gleiche Steuerfreistellung von der US-Zinsenabzugsbesteuerung eintreten würde, wie im Fall einer Zahlung an die österreichische Gesellschaft. Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann allerdings nur dieser Ersteindruck bestätigt werden, demzufolge die LOB-Bestimmungen des DBA-USA einer abkommenskonformen Steuerentlastung des Zinsenflusses…
…Propriété Industrielle (ANBPPI): darnach bedeutet "Know-How" "die Gesamtheit des Außenstehenden nicht zugänglich gemachten technischen Wissens, das nicht unbedingt patentfähig zu sein braucht und das zur gewerblichen Nachahmung eines Erzeugnisses oder eines Verfahrens unter denselben Bedingungen notwendig ist; da das Know-how auf Erfahrungen beruht…
…Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen…
…Betriebsstätte verwertet werden. § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfasst nicht die Überlassung von Rechten und gewerblichen Erfahrungen im Sinn einer Veräußerung, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung auf Zeit ähnlich einer Vermietung und Verpachtung (VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Lizenzeinkünfte für…
…solche aus gewerblicher Tätigkeit und nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beurteilt werden, da hiefür eine umfassende Untersuchung aller maßgebenden Umstände unter Ausübung der den nachgeordneten Abgabenbehörden eingeräumten freien Beweiswürdigung erforderlich wäre. Sollte die Tätigkeit als gewerblich zu werten…
…Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999…
… 98 EStG 1988 verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein…