Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2761
Konzerninterne Gerätevermietung über eine Dubai-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0470-IV/4/2006vom 24.08.2006
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine österreichische
Holdinggesellschaft eines internationalen Konzerns in Dubai eine Gesellschaft,
deren Hauptgeschäftszweig die Vermietung von
Ölförder-Ausrüstungsgegenständen an ausländische
konzernzugehörige Gesellschaften ist, dann ist die Gewinnausschüttung
der Dubai-Gesellschaft an die österreichische Mutter-Holding unter den in
§ 2 Z. 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 näher beschriebenen
Umständen nur dann steuerfrei und daher vom "Methodenwechsel" des § 10
Abs. 4 KStG verschont, wenn es sich hierbei um eine "gewerbliche Vermietung"
handelt.
Ob bei Vermögensnutzung bloße
Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermögensverwertung vorliegt, ist
aber immer eine Sachverhaltsfrage, die nach dem jeweiligen Gesamtbild des
Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle
Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen
lässt (EStR
2000 Rz 5424 und die dort zitierte Judikatur).
Damit kann aber das nur auf Rechtsfragen ausgerichtete
ministerielle EAS-Verfahren nicht als Entscheidungshilfe dienen. Es kann im
gegebenen Zusammenhang lediglich an den Gesetzeszweck des § 10 Abs. 4 KStG
erinnert werden, der durchaus auch für die Sachverhaltsbeurteilung
Bedeutung besitzen wird: Sachverhaltsgestaltungen, die darauf angelegt sind,
Einkünfte dem österreichischen
Steuerzugriff zu entziehen und in eine Steueroase (bzw. in ihrer steuerlichen
Wirkung vergleichbare Territorien) zu verlagern, sollen nicht steuerfrei in die
Hände des österreichischen Unternehmens rückgeführt
werden.
Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
Normen und Schlagworte
- DBA UAE (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Arabische Emirate (Einkommensteuer), BGBl. III Nr. 88/2004
- § 10 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0470-IV/4/2006
- Stammnummer
- 24217
- Gültig
- 24.08.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF