…226) zu beachten. Danach kommt die Zuordnung einer Dienstleistung zu einer anderen Niederlassung als dem Sitz nur dann in Betracht, wenn diese Niederlassung aufgrund des ständigen Zusammenwirkens der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen persönlichen Mittel und Sachmittel einen zureichenden Mindestbestand aufweist. 4. Februar 1999…
…und mit einem regelmäßig alternativ benützten Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung im 3-Schicht-Betrieb durch das Pflegepersonal eines nahe gelegenen Rehabilitationszentrums) gänzlich zu…
Wurde ein mit dem erforderlichen branchenspezifischen Fachwissen hervorragend vertrauter Manager (Dr. X) für etwa ein Jahr zum Vorstand einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns bestellt und bestand seine Aufgabe darin, die Veräußerung der inländischen Konzerngesellschaft in die Wege zu leiten und zu unterstützen, dann unterliegen…
Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…
…herkömmlichen Terminologie nur mittel- oder langfristige Schuldaufnahmen des Spanischen Staates verstanden. Dies setzt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen eine entsprechende mittel- oder langfristige Bindung des Investors voraus. Ist diese infolge einer jederzeit ausübbaren Kündigungsoption nicht gegeben, fehlt es an der erforderlichen Dauerwidmung des Kapitals…
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…
…um Einrichtungen handelt, die dem "Einkauf" der für die Dienstleistungserbringung erforderlichen Daten dienen. Werden die am Heimatstandort des österreichischen Unternehmens empfangenen Daten sodann technisch aufwendig zu einem Fernsehprogramm verarbeitet (Dekomprimierung der Kamerabilder, Sendegestaltung, Sicherung der Bilder, Sendeplanung, Sendesteuerung, Sendekontrolle mittels eines eigenen Teams, Musikuntermalung) und…
…Denn beide niederländischen Gesellschaften erfüllen die in Artikel 13 Abs. 2 für die Quellensteuerabzugspflicht erforderliche Voraussetzung einer (unmittelbaren bzw. mittelbaren) Beteiligung an der österreichischen GmbH. Wird bei einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass im Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge die Lizenzgebühren in der Größenordnung von über…
…dann ist auf der Grundlage von Z. 20 des OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international "verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn was auf österreichischer Seite als nicht zu verzinsendes Dotationskapital anzusetzen…
…sie selbst mittels Dienstvertrag einstellt oder ob sie diese Tätigkeit durch geleastes Personal ausführt, soll hierbei keinen Unterschied machen. Wird die behauptete (und der Unbedenklichkeit dienende) operative Tätigkeit im Wege des "Outsourcing" an andere Gesellschaften übertragen, dann kann die nach § 3 DBA-EVO erforderliche Erklärung…
…eine Erklärung abzugeben, wonach dieser die in § 3 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung genannten Substanzkriterien kumulativ erfüllt. Eine zusätzliche Dokumentation könnte außerdem erforderlich sein, wenn sich dies aus der besonderen Rechtslage des Abkommens ergibt (vgl. auch BMF-Erlass vom 10.3.2006, AÖF Nr. 127/2006…
…vgl. zB VwGH 25.2.1987, 84/13/0053). Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass ein eigener Raum für die Arbeiten zur Verfügung steht; ein dauerhaft zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz in einem Großraumbüro würde beispielsweise ebenfalls das Kriterium der Betriebstätte erfüllen (EAS 1613). Eine…
Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz…
…Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich…
…Entscheidend hiefür ist, ob sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" an einem deutschen oder am österreichischen Wohnsitz befindet. Diese Frage kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da hiefür Sachverhaltsbeurteilungen erforderlich sind, die mit dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) oder mit dem…
…II Nr. 528/2003, begründet bei Abgabenpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr…
…wenn weiters aus der Beziehung keine Kinder hervorgegangen sind und die Beziehung 1996 bereits wieder zu Ende gegangen ist. Die Frage kann allerdings nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da hiefür weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich wären, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz geführt werden müßten…
…herangezogen werden, dass diese Verlagerung bereits stattgefunden hat. Auch der Umstand, dass der Eintritt einer schweren Erkrankung langdauernde Aufenthalte in einem österreichischen Spital erforderlich machte, sodass hiedurch der Jahresaufenthalt in Österreich sogar 183 Tage überschritten hat, reicht für sich allein betrachtet noch nicht aus, um…
…und zwar selbst dann, wenn dieser österreichische Wohnsitz nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden sollte. Ist daher ein Steuerpflichtiger mit österreichischem Wohnsitz nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft (unter Aufgabe der bulgarischen Staatsbürgerschaft) weiterhin für bulgarische Kapitalgesellschaften als Aufsichtsrat tätig, dann bewirkt der - ebenfalls vom OECD…
…so spricht vieles dafür, dass die Begründung eines solchen Zweitwohnsitzes in Tschechien nicht zu einer Verlagerung des "Mittelpunktes der Lebensinteressen" nach Tschechien führt. Ist die wirtschaftliche Grundlage dieser Gestaltung ein fremdüblich gestalteter Arbeitnehmergestellungsvertrag zwischen der österreichischen Mutter- und der tschechischen Tochtergesellschaft, dann erlangt Tschechien in…