…Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach Norden zu sanieren, dann liegt wohl eine einheitliche Bauausführung vor. Doch wird das Besteuerungsrecht Deutschlands anzuerkennen sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei…
…der KG in Österreich dient, wird für die KG eine inländische Betriebstätte begründen, deren Gewinn im Wege einer einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung zu ermitteln und in den Händen der Gesellschafter einer Besteuerung zuzuführen ist. 05. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…mitwirkt, dann ist dessenungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die liechtensteinische Kanzlei entfallende Gewinnteil der Gemeinschaft zu je einem Drittel in den Händen der drei Anwälte von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 14 DBA-Liechtenstein steuerfrei zu stellen. Denn Personengesellschaften…
…sein, dann wird sich für die Gewinnzurechnung die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Werden hierbei alle Kostenelemente des Kontaktbüros zusammengefasst, dann kann durchaus nach dem Prinzip der TNMM-Methodik darauf ein einheitlicher Reingewinnsatz angewendet werden. Dies aus der Erwägung heraus, dass unter den gegebenen Umständen allen Dienstleistungen, die…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
…hin. In einem solchen Fall müsste nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung stattfinden (denn diese dürfte bei Immobiliengemeinschaften mit Auslandsvermögen gemäß § 188 Abs. 4 BAO nur im Fall der 6. Einkunftsart unterbleiben). Ist die österreichische Personengemeinschaft gewerblich tätig, dann…
…nach bürgerlichem Recht zusammen, dann sind die aus den inländischen Unterhaltungsmusikauftritten stammenden Gewinne einheitlich und gesondert festzustellen und im Veranlagungsweg anteilig auch bei den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden slowenischen Musikern zu erfassen. Tritt die Gruppe solcherart als Mitunternehmerschaft in Erscheinung, dann geschieht dies nicht…
…dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen…
…dann stellt das für diese Nutzungserlaubnis gezahlte Entgelt eine "Lizenzgebühr" dar. Allerdings wird auch in diesem Fall der international anerkannte Grundsatz des letzten Satzes der Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 in Bezug auf Mischverträge mit einheitlichem Gesamtentgelt Beachtung verdienen; darnach soll dann…
…in Deutschland insoweit von der Besteuerung freizustellen. Die Besteuerung erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Bilanzbündeltheorie unmittelbar durch Veranlagung der deutschen Gesellschafter; dies allerdings auf der Grundlage einer gegenüber der KEG durchgeführten einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung der deutschen Gesellschafter. Aus dem Umstand, dass nicht die KEG…
Wirkt ein schwedischer Musikprofessor mit Hauptwohnsitz in Österreich an einem Hamburger Kammermusikquartett mit (Violine), für das in Deutschland als Mitunternehmerschaft eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchgeführt wird, und bestreitet dieses Quartett auch in Österreich Konzerte, dann unterliegt jener Teil der österreichischen Honorare, der auf das…
…nach österreichischem Steuerrecht zu beurteilen, ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt. Wird die Einheitlichkeit des Betriebes bejaht (vor allem weil der Taxibetrieb ausschließlich dem Personen- und Gütertransport von und zur Hütte dient) und wird aus dem einheitlichen Betrieb insgesamt ein Gewinn erzielt, kommt ein Herausschälen des…
…Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind…
…in Singapur durchzuführen, wobei die reine Montageleistung innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen, die Überwachungstätigkeiten aber insgesamt 18 Monate dauern, dann wird hierdurch in Singapur eine (einheitliche) Montagebetriebstätte begründet. Es ist wohl richtig, dass Artikel 5 Abs. 3 DBA-Singapur den Eindruck erzeugen kann, dass im…
…aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes, dass eine grenzüberschreitend einheitliche Bauausführung vorliegt, auf deutscher Seite keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland begründet und der Gesamtgewinn unterliegt der österreichischen Besteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…möglich (EStR 2000 Rz 7586). Die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 22 DBA-USA erstreckt sich nach Auffassung des BM für Finanzen auch auf Verzugszinsen zur US-Einkommensteuer. Denn es entspricht dem österreichischen Rechtssystem, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO)…
…österreichischen Personengesellschaft, die ausschließlich in Österreich Betriebstätten unterhält, sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Solange das Sachverhaltsbild eine Einkünftezurechnung an die österreichische Betriebstätte und damit eine Einbeziehung in die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung in Österreich erfordert, erwächst auch dann kein deutscher Besteuerungsanspruch, wenn die…
…Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz erfolgt. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen, in der die Gewinnanteile sämtlicher Partner in dem Ausmaß ausgewiesen werden, in dem sie der inländischen festen Einrichtung zuzuordnen…
…erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in …
…Maßgabe des österreichischen Rechtes als "Sonderbetriebsausgaben" zu berücksichtigen. Die Ermittlung der anzusetzenden US-Einkünfte hat im Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen; eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung findet bei ausländischen Personengesellschaften in Österreich nicht statt. 6. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: