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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2768

Deutsche Gutschriftszinsen nach deutscher ESt-Rückzahlung

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0542-IV/4/2006vom 23.10.2006

Wortlaut laut Findok

Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2 BAO). Auch wenn diese Betrachtung in § 3 BAO nur in Bezug auf "Abgaben" (dies sind nur österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es sachgerecht, diese Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs. 3 DBA-Deutschland ausdrücklich auch auf die Nebenansprüche (Zuschläge) als anwendbar erklärt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober 2006

Normen und Schlagworte

GutschriftszinsenNebenansprüche

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0542-IV/4/2006
Stammnummer
25212
Gültig
23.10.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF