Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2768
Deutsche Gutschriftszinsen nach deutscher ESt-Rückzahlung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0542-IV/4/2006vom 23.10.2006
Wortlaut laut Findok
Hat ein deutscher Staatsbürger
seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem
Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind
die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden
deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich
steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte
aus Leistungen (erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens)
gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang
vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen, da es
dem österreichischen Rechtssystem entspricht, bei Abgaben und ihren
Nebenansprüchen eine einheitliche Betrachtung anzustellen (§ 3 Abs. 2
BAO). Auch wenn diese Betrachtung in § 3 BAO nur in Bezug auf "Abgaben"
(dies sind nur österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es
sachgerecht, diese Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben
anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre
Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs. 3
DBA-Deutschland ausdrücklich auch auf die Nebenansprüche
(Zuschläge) als anwendbar erklärt worden ist.
Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober
2006
Normen und Schlagworte
- Art. 2 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0542-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25212
- Gültig
- 23.10.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF