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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1174

Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist

geltende FassungEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl richtig, dass nach Artikel 13 der EU-Schiedskonvention, ABl. L 225 v. 20.8.90 S. 10, die Endgültigkeit nationaler Steuerbescheide weder der Inanspruchnahme eines Verständigungsverfahrens noch auch eines Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GegenberichtigungGesellschaftVerständigungsverfahrenWiederaufnahme des VerfahrensGewinnberichtigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 132/6-IV/4/97
Stammnummer
14567
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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