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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3107

Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3091-IV/4/2009vom 25.11.2009

Wortlaut laut Findok

Hat eine österreichische Gesellschaft den Auftrag zur Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses übernommen, wobei die Sanierungsarbeiten am österreichischen und am deutschen Flussufer vorzunehmen sind, dann wird hierdurch nach Artikel 5 des DBA-Deutschland eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende Betriebstätte begründet, wenn die Bauführungsdauer 12 Monate überschreitet. Maßgebend ist hierfür allerdings nicht die Dauer des gesamten Sanierungsvorhabens, sondern die Dauer der auf deutschem Staatsgebiet unternommenen Sanierungsarbeiten. Werden daher die Sanierungsarbeiten am deutschen Ufer beispielsweise innerhalb von 11 Monaten fertiggestellt, wird aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes, dass eine grenzüberschreitend einheitliche Bauausführung vorliegt, auf deutscher Seite keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland begründet und der Gesamtgewinn unterliegt der österreichischen Besteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2009

Normen und Schlagworte

FlusssanierungGewässersanierunggrenzüberschreitende BauausführungBetriebstätte12-Monats-Frist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3091-IV/4/2009
Stammnummer
44031
Gültig
25.11.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF