…OECD-Musterabkommens nachgebildete Künstlerklausel enthält. In einem solchen Fall ist es auch nicht möglich, jenen Teil der an das deutsche Unternehmen gezahlten Beträge in den Händen des österreichischen Veranstalters dem Steuerabzug zu unterwerfen, der sodann von dem deutschen Unternehmen an den - in Österreich steuerpflichtigen - französischen…
…Betriebstätte einer inländischen Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen. In einem solchen Fall ist es auch nicht möglich, jenen Teil der an das deutsche Unternehmen gezahlten Beträge in den Händen des österreichischen Veranstalters dem Steuerabzug zu unterwerfen, der sodann von dem deutschen Unternehmen an das französische Theater weiterfließt…
…einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes 24.2.1998, 98/13/0014 im Rahmen einer Veranlagung eine Anrechnung der durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge nur insoweit in Betracht kommen, als die Abzugssteuern eine Vorentrichtung der Einkommensteuer darstellen; davon kann aber…
…94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen ua. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht…
…EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht…
…wurden die Zahlungen auch tatsächlich auf Konten der niederländischen Gesellschaften überwiesen (besteht sonach für den Haftungspflichtigen kein Anlass, am steuerlichen Zufluss dieser Beträge in das Betriebsvermögen abkommensberechtigter niederländischer Gesellschaften zu zweifeln), dann kann die Veranstaltungs-GMBH - nach der derzeit noch geltenden Rechtslage - die Vergütungen tatsächlich…
…also unter Abzug aller steuerwirksamen Aufwendungen, zu verlangen. Sollte das österreichische Jahreseinkommen den Betrag von S 37.000,- (ab 1997: S 47.000,-) nicht übersteigen, käme es dadurch zu einer vollständigen Steuerentlastung in Österreich. Ab 1. Juli 1996 wurde mit der Einführung der "Werkvertragsabgabe" der…
…deutsche Gesellschaft "B" berechtigt, eine Rückerstattung der von "A" gemäß § 99 EStG einbehaltenen Abzugssteuer zu beantragen; denn die Einkünfte von "B" dürfen - mangels inländischer Betriebstätte - gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich nicht besteuert werden. Sollte es nun so sein, daß der britische Künstler "D…
…Theaters mindern und hierdurch zur Gutschrift der vom inländischen Veranstalter gemäß § 99 EStG abgezogenen "Ausländersteuer" beitragen und andererseits der Besteuerung dadurch entgehen, weil hievon keine gesonderte Abzugssteuer einbehalten worden ist. Wird eine Abzugssteuer einbehalten, dann haben allerdings auch die betreffenden Künstler ihrerseits die Möglichkeit der…
…als die österreichische Steuer ist, den die österreichische Steuer überschießenden Betrag ebenfalls einbehalten dürfen. Bezieht der in Österreich ansässige US-Staatsbürger beispielsweise von einer US-Gesellschaft eine Bruttodividende in Höhe von 100, so beträgt die darauf entfallende österreichische Steuer 27,5. Österreich rechnet gemäß Art…
…Kapitalgesellschaft, die Veranstalter klassischer Musikdarbietungen ist und ihre Verträge nicht mit den mitwirkenden Künstlern, sondern mit einer kanadischen Produktionsfirma abschließt, kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann unterlassen, wenn sie in der Lage ist nachzuweisen…
…Holdinggesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Das Finanzamt kann im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer…
…EStG 1988 zur Anwendung. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sieht demzufolge eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Abzugssteuer vor. Auf Grund des Artikels 7 des DBA-Deutschland kann die deutsche Kapitalgesellschaft allerdings Körperschaftsteuerfreiheit in Österreich in Anspruch nehmen. Nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…
…Künstlerdurchgriff" nach Artikel 17 Abs. 2 des Musterabkommens zu gestatten. In einem derartigen Fall ist es auch nicht möglich, jenen Teil der an das ausländische Unternehmen gezahlten Beträge dem Steuerabzug zu unterwerfen, der von dem ausländischen Unternehmen an den Künstler weiterfließt; denn ein solcher nach…
…die einen "Künstlerdurchgriff" gestattet. In einem derartigen Fall ist es auch nicht möglich, jene Teile der an das ungarische und deutsche Unternehmen gezahlten Beträge dem Steuerabzug zu unterwerfen, die von den ausländischen Unternehmen an die Künstlergruppen weiterfließen (EAS.441). Die Steuerentlastung gilt im übrigen unabhängig…
…und dass folglich das österreichische Unternehmen für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben einzustehen hat. Kann das österreichische Unternehmen im Rahmen der es treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht einwandfrei dokumentieren, dass die von ihm ausgezahlten Beträge auf Grund des DBA-Spanien von der Abzugsbesteuerung…
…innerstaatliches Recht. Es ist wohl richtig, dass die deutsche Künstleragentur in diesem Fall Vergütungen an in Österreich beschränkt steuerpflichtige Künstler auszahlt und daher ebenfalls für die Einbehaltung der österreichischen Abzugssteuer (20% der an die Künstler gezahlten Beträge = "Künstleranteil") haftet. In solchen Fällen einer "Doppelhaftung"…
…der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken, dann sind dadurch…
…der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken, dann sind dadurch…
…gemäß § 99 EStG für die Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Einkommensteuer bezüglich der von ihr an die deutschen Filmschauspieler gezahlten Vergütungen (Hinweis auf EAS 610 und EAS 874). Die an die britische Agentur fließenden Beträge unterliegen auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 2 DBA…