Findok · EAS-Auskünfte
EAS 774
KESt-Rückerstattung an DBA-berechtigte EU-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftE 366/93/1-IV/4/95vom 06.12.1995
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche
Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor
Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine
Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann
bestehen ua. folgende Optionen:
Es
wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag
gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle
Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne
ausreichende Sicherheitsleistung - nicht vor Ablauf der 2-Jahresfrist erfolgen
können.
Es
wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen
Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5%
herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und
einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach
Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene
Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf
der Grundlage von § 94a EStG
geführt.
Gleichlautend
mit EAS 745.
6. Dezember
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
BeteiligungserträgeKapitalertragsteuerKapitalertragsteuerabzugRückerstattungsverfahrenSteuerentlastungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungKapitalerträge
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 366/93/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16813
- Gültig
- 06.12.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF