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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 774

KESt-Rückerstattung an DBA-berechtigte EU-Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftE 366/93/1-IV/4/95vom 06.12.1995

Wortlaut laut Findok

  Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen ua. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht vor Ablauf der 2-Jahresfrist erfolgen können. Es wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von § 94a EStG geführt. Gleichlautend mit EAS 745. 6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BeteiligungserträgeKapitalertragsteuerKapitalertragsteuerabzugRückerstattungsverfahrenSteuerentlastungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungKapitalerträge

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 366/93/1-IV/4/95
Stammnummer
16813
Gültig
06.12.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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