…vorübergehend ihr Tätigkeitsfeld in das Ausland verlagern, wird im übrigen auch kaum eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 des DBA-Polen stattfinden; auch dann nicht, wenn die Ehegattin und die Kinder vorübergehend sich überwiegend in der polnischen Wohnung aufhalten. Denn ob eine…
…Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte; siehe EAS 1743). Daher unterliegt im eingangs beschriebenen Fall nicht der gesamte Jahresbezug dem Dienstgeberbeitrag; wohl aber kann eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages für die…
…Teil der aus den Managementverträgen erwirtschafteten Einkünfte zuzurechnen ist, der den tatsächlich im Ausland erbrachten Tätigkeiten der GesmbH zuzuordnen ist. Da die Erfüllung der sich aus den Managementverträgen ergebenden vertraglichen Verpflichtungen aber auch Aktivitäten im österreichischen Stammhaus bedingt, wird eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorzunehmen sein. Sollte…
…bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland aus bloß durch inländische Generalbevollmächtigte rechtswirksame Handlungen in Österreich setzen können, im Allgemeinen keinen inländischen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen vermögen. Dies bedeutet allerdings…
…unterliegen die gesamten Einkünfte der inländischen Besteuerung. Sie sind nur insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem Berater ständig zur Verfügung stehende Büros bei den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei den kurzfristigen Beratungseinsätzen eher unwahrscheinlich. Dass im vorliegenden Fall die Besteuerungsgrundlagen…
…Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten…
…vom Mitarbeiter die Tätigkeit im Homeoffice nicht verlangt, indem er dem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zur ständigen Benutzung zur Verfügung stellt und dieser auch tatsächlich genutzt wird (OECD-MK Art. 5 Rz 18 f). Bei einer Tätigkeit von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur…
…das sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt, liegt jedenfalls dann keine in geografischer Hinsicht einheitliche Tätigkeit vor, wenn es um einzelne Arbeiten in ständig wechselnden Teilbereichen dieses Gebiets geht (BFH 19.11.2003, I R 3/02). Erfolgt im gegenständlichen Fall die Auftragsvergabe an den…
…Personal der US-Botschaft im Sinn der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, noch nicht in Österreich "ständig ansässig" war, sollte sie daher lediglich aus Anlaß ihrer Dienstableistung für die US-Botschaft ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt haben, dann ergäbe sich auf der Grundlage des…
…des Auftrags für die Beschilderung einer bestimmten Autobahn) wäre eine Zusammenrechnung der Montagezeiten erforderlich. Bei einem Einsatzgebiet, das sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt, liegt jedenfalls dann keine in geographischer Hinsicht einheitliche Tätigkeit vor, wenn es um einzelne Arbeiten in ständig wechselnden Teilbereichen dieses…
…Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen über jene der wirtschaftlichen stellt (VwGH 22.3.1991, 90…
…beschränken sich Inlandsaufenthalte auf Urlaubszeiträume von maximal 25 Tagen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen stets im Ausland befindet. Dies kann aber nicht dazu führen, dass sich dadurch die Ansässigkeit im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in das Ausland verlagert…
…Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer Steuerpflicht abzuführen wäre) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hiebei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht, wird sich die Einleitung…
…RZ 549 der KÖSt-RL, dass die Befreiung für Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 KStG grundsätzlich nicht zusteht, gilt nicht gegenüber Gesellschaften, die sich auf ein im Steuerrecht wirksames Nichtdiskriminierungsverbot, sei es auf Grund des…
…dass die Frage, ob im Sinn des DBA-Deutschland eine österreichische Betriebstätte vorliegt, für das Unternehmen in Deutschland und in Österreich korrespondierend beurteilt werden muss. Sollte es in dieser Hinsicht zu Komplikationen kommen, könnte sich die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens empfehlen (siehe die in gleichem…
…und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager dient, dann liegt jedenfalls eine inländische "Ständige Vertretung" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland 1954 vor, die als Betriebstätte im Sinn des…
…sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." Aber selbst wenn tatsächlich das Erfordernis einer "Abschlussvollmacht" nicht erfüllt sein sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im…
…stehen. Im Fall der USA kann sich die Steuerentlastung auf Artikel XII DBA-USA stützen (wenn die Gastlehrertätigkeit nicht länger als zwei Jahre dauert; sonst tritt rückwirkend Steuerpflicht ein) oder sie kann auf Artikel X DBA-USA gegründet werden (diesfalls wäre aber Voraussetzung, dass die…
…dass die Geschäftsabschlüsse nur im Rahmen der von der deutschen Zentrale vorgegebenen Lieferbedingungen und sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen, hindert nicht, einen Vertreter als inländische personenbezogene Betriebstätte zu werten. Denn auch eine betriebstättenbegründende Verkaufsniederlassung muss sich - wie der ständige Vertreter - genauestens an die von der…
…dem Ergebnis, dass keine "ständige Einrichtung" vorliegt, entzieht das Abkommen Deutschland das Besteuerungsrecht und es ist folglich Österreich in diesem Fall nicht zur Steuerfreistellung gemäß Art. 15 DBA-D verpflichtet. In Fällen dieser Art empfiehlt sich daher, die Frage mit der deutschen Steuerverwaltung abzuklären; Österreich…