…eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen Einrichtungen vorhanden sind, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit der US-Gesellschaft in Österreich dienen. Werden über Österreich keine Geschäfte abgewickelt, sondern wird die Akquisition und Beratung…
…Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland darstellt, so ist hiebei - da keine anderslautenden Anordnungen aus dem Abkommen ableitbar sind - diese Beurteilung in beiden Staaten nach deren inländischem Recht vorzunehmen. Sollten sich hiebei infolge unterschiedlicher Auslegungsgrundsätze unterschiedliche Einstufungen in Deutschland und in Österreich ergeben, dann wäre…
…in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische Steuer vorhanden…
…EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) wohingegen die Übernahme der Geschäftsführung nicht als steuerabzugspflichtige Mitwirkung zu werten ist (VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165). Da keine der Vergütungen unter Artikel 17 DBA-Schweiz fällt, würde aber das Abkommen Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht belassen…
…Einkünfte, die auf eine auch noch so kurzfristige Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen in Österreich steuerpflichtig. Das österreichisch-irische Abkommen kommt nicht zur Anwendung, da keine Ansässigkeit in Irland gegeben ist. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Bestätigung ist vielmehr der in Österreich ansässigen Bank als Gesamtrechtsträger zu erteilen und entfaltet damit auch Wirksamkeit für deren…
…realisierter Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Wie in einem mit den USA geführten Verständigungsverfahren geklärt werden konnte, findet Artikel III des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf Fälle dieser Art keine Anwendung; da auch keine andere Abkommensbestimmung Österreich in der Geltendmachung seines auf § 98 EStG i.V. mit …
…entziehen diese Österreich nicht das Besteuerungsrecht; eine Ausnahme bildet das DBA-Österreich/Deutschland, da dieses keine bei Drittstaatsarbeitgebern wirksame "183-Tage-Klausel" vorsieht (Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland). Freistellung der auf die Deutschland-Tage entfallenden Bezugsteile erfordert allerdings eine Information der deutschen Steuerverwaltung. 22…
…können. Die Zwischenschaltung der liechtensteinischen Anstalt bei einer Kreditaufnahme im Ausland würde im übrigen auch nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauches nach § 22 BAO erfüllen, da hiedurch keine inländischen Steuern umgangen werden. 26. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…25% auf 15% jedenfalls nicht von der US-Depotbank in ihrem eigenen Namen, sondern nur von den ADR-Inhabern in Anspruch genommen werden. Da zurzeit keine Durchführungsregelung zum DBA-USA besteht, kann die österreichische Kapitalgesellschaft das Abkommen unmittelbar anwenden und daher auch eine Steuerentlastung unmittelbar…
…der für Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften mit Deutschland vereinbarte Fiktion, derzufolge die Arbeit immer im Sitzstaat der Gesellschaft als ausgeübt gilt, ist auf Stiftungsvorstände nicht anwendbar, da hiefür keine Rechtsgrundlage erkennbar ist. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einem zweiten Schritt zu untersuchen sein, ob die Funktion ihrer schweizerischen Niederlassung in einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit besteht. Zutreffendenfalls würde der 20m2 Büroraum in Zug keine "Betriebstätte" darstellen, da darin keine betriebliche Tätigkeit im Sinn des § 29 BAO ausgeübt wird. Auch in diesem Fall stünde…
…einer Wohnungsanmietung für etwas länger als 1 Jahr das Merkmal des "Beibehaltens der Wohnung" nicht erfüllt ist. Da allerdings keine "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Indien in Österreich begründet wird, kann die unbeschränkte Steuerpflicht nur nach Maßgabe der Beschränkungen des DBA wahrgenommen werden…
…ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien nichts zu ändern, da es keine Einschränkung im Hinblick auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns für die Grundstücke vorsieht: Artikel 13 OECD-MA ist grundsätzlich bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt anzuwenden. Dies leitet sich einerseits aus dem zeitpunktbezogenen Begriff der…
…Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich der Lohnsummensteuer) zuerkannt worden ist. Derartige Bescheide werden nicht für die neue Kommunalsteuer Wirkung entfalten können, da ihnen keine automatische Anpassungswirkung wie im Fall der DBAs zukommt. 8. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die deutschen Anleger ausgeschütteten Beträge möglicherweise ebenfalls als Fremdfinanzierungsaufwand anzusehen sind (der im Ergebnis die inländischen Einkünfte auf Null schrumpfen ließe) kann im EAS-Verfahren nicht abschließend beantwortet werde, da diesbezüglich keine ausreichend gesicherten Informationen vorliegen. Eine solche Beurteilung erscheint aber vor allem deshalb unwahrscheinlich…
…einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht dadurch ausgewichen werden…
…freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in diesem Fall sonach durchaus eine legale Keinmalbesteuerung eintreten. Nur dann, wenn sich die Steuerfreistellung auf…
…auf; dieser wird durch unterschiedliches nationales Recht verursacht, weil ein Nachlassvermögen nach österreichischem Recht transparent, nach US-Recht hingegen als intransparent gewertet wird. Da das DBA keine Vorschriften enthält, wem in Fällen der vorliegenden Art die Einkünfte zuzurechnen sind, richtet sich dies gemäß Art. 3…
…fallendes Dividendensurrogat. Auch Artikel III DBA-USA entzieht Österreich kein Besteuerungsrecht, da diese Bestimmung zufolge eines mit den USA geführten Verständigungsverfahrens nicht auf Veräußerungsgewinne betr. Kapitalbeteiligungen angewendet werden kann (siehe Verordnung BGBl. Nr. 878/1993); da schließlich auch keine dem Artikel 13 Abs. 4 oder…