Findok · EAS-Auskünfte
EAS 815
International tätiger Verkaufsmanager eines liechtensteinischen Unternehmens
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/98-IV/4/96vom 22.02.1996
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Tirol ansässiger
Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem
liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager
entsandt, dann steht nach dem DBA-Österreich/Liechtenstein das
Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit
Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem
Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Soweit mit anderen Staaten
Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Vorbild bestehen, entziehen diese
Österreich nicht das Besteuerungsrecht; eine Ausnahme bildet das
DBA-Österreich/Deutschland, da dieses keine bei Drittstaatsarbeitgebern
wirksame "183-Tage-Klausel" vorsieht (Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland).
Freistellung der auf die Deutschland-Tage entfallenden Bezugsteile erfordert
allerdings eine Information der deutschen Steuerverwaltung.
22. Feber
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/98-IV/4/96
- Stammnummer
- 16325
- Gültig
- 22.02.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF