…berichtigenden Umsatzsteuer 04/2003 keinen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (wie in § 303 Abs. 1 BAO gefordert), da in der (nachträglichen) Berichtigung von Umsatzsteuer (§ 16 Abs. 3 UStG), für die der Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung herangezogen worden war, kein Wiederaufnahmsgrund betreffend das…
… VwGH 31.3.2004, 2004/13/0036). In Hinblick auf diese Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wäre der gegenständliche Devolutionsantrag zurückzuweisen, da keine Entscheidungspflicht besteht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht könnte sich aus § 303 Abs. 4 BAO sehr wohl eine Verpflichtung ergeben, eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei sachgerechter Ermessensübung…
…25.1.2012, 2009/13/0001). Da die beiden verfahrensgegenständlichen Anbringen nicht beim Finanzamt Österreich eingelangt sind, besteht keine diesbezügliche Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich. Damit fehlt es an der vorgebrachten Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich und folglich an der Zulässigkeit, die gegenständliche Säumnisbeschwerde…
…vor Gericht ist daher nicht erforderlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass ein Anbringen, das auf einem nicht zugelassenen Weg der Abgabenbehörde oder einem Verwaltungsgericht zugeleitet wird, als nicht eingebracht gilt und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (VwGH 28. 5. 2009, 2009/16/0031)…
…gegenständliche Wiederaufnahmebescheid könne nicht mehr behoben werden. Der Devolutionsantrag sei zurückzuweisen, da keine Entscheidungspflicht verletzt worden wäre. Die Stellungnahme des Finanzamtes wurde dem Antragsteller zur Kenntnis gebracht. Dazu wurde keine Äußerung abgegeben. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Nach § 295 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist…
…04 ausgeschieden worden, da die Produkte Enterogelan, Nexgard und Apoquel für die Behandlung von Hunden und Katzen eingesetzt werden und somit kein Zusammenhang mit der 30%igen Behinderung erkannt werden könne. Im Zusammenhang mit der 30%igen Behinderung seien insgesamt Euro 161,52, die sich…
…Eingaben per E-Mail in Finanzstrafsachen stellen keine prozessrelevanten Anbringen dar. Sie sind als prozessualer Nichtakt zu bewerten. Der mittels E-Mail erhobene Einspruch hat somit keine Entscheidungspflicht der Behörde ausgelöst. Die Strafverfügung ist in Rechtskraft erwachsen, da binnen Monatsfrist nicht rechtswirksam Einspruch erhoben wurde…
…dass es keinen Bescheid über die Ablehnung der amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme erließ sondern dem Antragsteller eine nicht rechtsmittelfähige Mitteilung übersandte und darin darlegte, aus welchen Gründen die angeregte amtswegige Verfahrenswiederaufnahme nicht durchführbar ist. Auf diese Sachlage bezogen war der Devolutionsantrag zurückzuweisen, da keine Entscheidungspflicht des Finanzamtes…
…der Magistratsabteilung 67 keine Vorlage erfolgen dürfen. Für das Bundesfinanzgericht bestand daher keine Entscheidungspflicht gemäß § 34 VwGVG. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis…
…Entscheidungspflicht (VwGH 20.02.2019, Ro 2016/13/0011). Besteht aber überhaupt keine Entscheidungspflicht kann keine Verletzung der belangten Behörde gem. § 284 BAO vorliegen und ist die Beschwerde zurückzuweisen (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 284 Rz 12 mVa VwGH 22.06.2001, 2000/13/0178). Da…
…nochmaligen Aufforderung der Bf. zu Abgabe einer Stellungnahme nicht verhalten. Da der Vorlageantrag am 9.11.2015 dem Finanzamt auf einem nicht zugelassenen Weg zugeleitet wurde, handelt es sich um keine Eingabe, die eine Entscheidungspflicht auslösen konnte. Wie bereits im Sachverhalt ausgeführt, wurde am 13…
…nochmaligen Aufforderung der Bf. zu Abgabe einer Stellungnahme nicht verhalten. Da der Vorlageantrag am 9.11.2015 dem Finanzamt auf einem nicht zugelassenen Weg zugeleitet wurde, handelt es sich um keine Eingabe, die eine Entscheidungspflicht auslösen konnte. Wie bereits im Sachverhalt ausgeführt, wurde am 13…
…der Handlungsweise der Organe der Finanzpolizei resultierte. Für die Bf. lag eine Verletzung ihrer Rechte vor, da sie keine Glücksspielautomaten betrieben habe, sondern nach zivilrechtlichen Vorschriften Geschicklichkeitsautomaten unterhalten habe. Nach Ansicht der Bf. fehlte es auch an einem ausreichend substantiierten Verdacht einer Übertretung nach dem…
…erwachsen. Dies musste der Beschwerdeführerin auch bewusst sein, zumal sie am 2.9.2014 ein Zahlungserleichterungsansuchen einbrachte und ihr das Finanzamt insofern entgegenkam, als es eine Abstattung in Raten bewilligte. Da somit keine Entscheidungspflicht des Finanzamtes verletzt wurde, war die Säumnisbeschwerde gemäß § 260 Abs. 1…
…Mai 2009 entschieden wurde und daher keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliege. Dem Antragsteller wurde dies zur Kenntnis gebracht. In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2009 hielt der Antragsteller fest, dass nach seiner Ansicht die amtswegige Berichtigung erfolgen müsse. Da bisher keine Erledigung der eingebrachten Anträge …
…dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Dem Antragsteller wurde dies zur Kenntnis gebracht. In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2009 hielt der Antragsteller fest, dass nach seiner Ansicht nach die amtswegige Berichtigung erfolgen müsse. Da bisher keine Erledigung der eingebrachten Anträge (Abgabenerklärungen) erfolgt sei und…
…Nichts anderes gilt für die Unkenntnis einer Gesetzesbestimmung, die unter den Begriff des Rechtsirrtums im weiteren Sinn fällt. Da sie keine nachträglich hervorgekommene Tatsache darstellt, ist es für das beantragte WA-Verfahren auch nicht relevant, ob dem WA-Werber die Unkenntnis subjektiv vorwerfbar ist und…
…ableitbar, dass die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde nur dann besteht, wenn eine Eingabe ein Anbringen im Sinne des § 85 BAO idgF ist. Antworten auf Mängelbehebungsbescheide sind jedoch auch dann kein Anbringen im Sinne des § 85 BAO idgF, wenn sie auf Papier geschrieben sind, da das in …
…Diese wurde vom Finanzamt am 13.6.2023 in der Datenbank angemerkt. Von der Möglichkeit, die Zustellvollmacht selbst in der Datenbank anzumerken, hatte die steuerliche Vertretung nicht Gebrauch gemacht. Da somit keine Verletzung der Entscheidungspflicht gegeben war, war die Säumnisbeschwerde gemäß § 284 Abs. 7 lit…
…Meldeadresse zugestellt. Infolge des bereits am 22.6.2020 ergangenen Einkommensteuerbescheides zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 bestand bei Einbringung der gegenständlichen Säumnisbeschwerde vom 2.3.2023 am 9.3.2023 hinsichtlich Durchführung der Veranlagung 2019 keine Entscheidungspflicht der Behörde. Da somit keine Verletzung der Entscheidungspflicht gegeben war…