…dadurch umgangen werden können, dass die Bohrarbeiten von der italienischen Gesellschaft formal mit Werkvertrag an österreichische Unternehmen weitergegeben und von diesen "im Namen und für Rechnung" der italienischen Gesellschaft durchgeführt werden. Denn der Umstand, dass die Aufträge durch Fachkräfte ausgeführt werden, die unter der Leitung…
…getroffen ist" (Art. 13 Abs. 1 mit der Folge einer Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat Österreich) spricht allerdings der Umstand, dass sie sich als nachträgliche Einkünfte für die seinerzeit in Deutschland ausgeübte Tätigkeit darstellen; mangels besonderer Pensionsbesteuerungsregel (die jener des Art. 9 Abs. 4 DBA entspricht)…
…13 Abs. 1 mit der Folge einer Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaat Österreich). Gegen seine solche Zuordnung spricht aber der Umstand, dass sie sich als nachträgliche Einkünfte für die seinerzeit in Deutschland ausgeübte Tätigkeit darstellen; mangels besonderer Pensionsbesteuerungsregel (die jener des Art. 9 Abs. 4 DBA…
…Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die Dienstleistung nicht zum Unternehmensgegenstand des…
…von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als sachgerecht erscheinen lassen. 27…
…länger als 5 Jahre dauert und alle haushaltszugehörigen Kinder (gleichgültig ob sie minderjährig oder volljährig sind) in die USA übersiedeln. Bei Entsendungen zwischen 2 und 5 Jahren ist nach den ESt-RL die Ansässigkeitsfrage im Einzelfall an Hand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu klären…
…da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des …
…Ein Prüfungsabschluss vor Abschluss des internationalen Amtshilfeverfahrens wird nur unter besonderen Umständen ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften zulässig sein: zB wenn in dem internationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest…
…Der Umstand, dass der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 pauschal in Höhe von 14% des Veräußerungserlöses anzusetzen ist, bewirkt nicht den Verlust der "Abgeltungswirkung". Denn auch der mit 14% pauschalierte Veräußerungsgewinn unterliegt nach § 30a Abs. 1 EStG 1988 dem besonderen Steuersatz…
…Auch der Umstand, dass ein das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübender Geschäftsmann nur für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, macht ihn im Allgemeinen noch nicht zu einem "abhängigen Vertreter" (bei dem die Erteilung einer Abschlussvollmacht betriebstättenbegründend wirkt). Ein Abhängigkeitsverhältnis wird daher nur bei besonderen Gegebenheiten…
Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over…
…Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu. Der Umstand, dass infolge einer österreichischen Steuerbefreiung in Österreich keine Steuer anfällt, löst keine Steuerpflicht in Deutschland aus…
…mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, sodaß durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, daß die Rentenzahlungen in Österreich erst…
…als diese aus der Tätigkeit des Prokuristen Nutzen ziehen. Der Umstand, dass sich der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. Eine besondere Situation ist allerdings im Verhältnis zu Polen gegeben…
…statt, wird angesichts des Umstandes, dass Zypern als Standort für steuerfreie bzw. steuerbegünstigte "Basisgesellschaften" international bekannt ist, damit zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass hiedurch keine unzulässige Schmälerung der österreichischen Besteuerungsgrundlage eintritt. Von Bedeutung wird u.a. die…
Das BM für Finanzen sieht es nicht als seine Aufgabe an, den Zuzug von Steuerausländern durch Errichtung inländischer Zweitwohnsitze steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen…
…Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen (EAS 1016). Tritt ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge dort laut dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres…
…MA verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden" erfasst. Der Umstand, dass Unfallrenten nach österreichischem innerstaatlichen Recht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren sind, vermag weder eine Zuordnung der Unfallrenten unter Artikel…