…1 lit. a FinStrG festzustellen, dass die oben dargestellte Aktenlage keinen Zweifel einerseits an der Tätereigenschaft der MM und andererseits an den von ihr gesetzten objektiven Tathandlungen im Sinne der angeführten Bestimmungen erkennen lässt. Was die Umstände bzw. die Höhe der eingetretenen, von der Erstbehörde…
…Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Läge ein durchschnittliches Verschulden des Finanzstraftäters vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände…
…Sinne des § 85c ZollR-DG zu wertender Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Darin wurde nochmals darauf hingewiesen, dass ein besonderer Fall vorliege, der sich aus Umständen ergebe, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit zurückzuführen sei. Die Bfin…
…angelasteten Übertretung verwirklicht. Zur Strafbarkeit genügt fahrlässiges Verhalten. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet, nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne…
…Zahl ******/****/2013-1, als unbegründet ab. Im vorliegenden Fall sei zu beurteilen gewesen, ob das Vorliegen einer unrichtigen VZTA einen besonderen Umstand begründen könne und wenn ja, für wen. Dazu gebe es bereits eine Entscheidung der Kommission in einem ähnlich gelagerten Fall (REM 06/08…
…nach der Rechtsprechung nur ein ausnahmsweises, zumeist einmaliges, aus besonderen Umständen entstandenes Versehen darstelle; davon sei im vorliegenden Fall allerdings keine Rede. Bei der Bemessung der Geldstrafe sei von einem Strafrahmen von bis zu € 130.892,59 auszugehen gewesen, wobei als mildernd das (faktisch…
…Flanellhemden, Bekleidung, etc.) deponierte der Beschuldigte, er habe derartige Geschenke zu besonderen Anlässen (Weihnachten, Geburtstag oder ähnliches) vorwiegend an Klienten bzw. die Ehegatten von Klienten und an Mitarbeiter verschenkt. Dies sei bei ihm seit zahlreichen Jahren üblich und würden seine Klienten derartige Zuwendungen auch erwarten…
…des § 36 Abs. 1 FinStrG nicht als grob fahrlässig und damit auch nicht als besonders gravierend einzustufen ist, liegt dennoch, indem aus den konkreten Umständen aber sehr wohl eine bewusste Fahrlässigkeit des Bf., dem das spezifische Risikoumfeld seiner Tätigkeit ja hinlänglich bekannt war, ableitbar ist…
…des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 zustehen, es sei denn, dass auf Grund von besonderen Umständen des Einzelfalles so genannte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 vorliegen. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die…
…erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Ist ein Beweis nach den Umständen nicht zumutbar, so genügt die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO). Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, dass der vermutete Sachverhalt von allen anderen denkbaren…
…eng auszulegen sind (vgl. EuGH vom 11.11.1998, Rs. C-48/98, Rz. 52). Besondere Umstände gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK liegen vor, wenn sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer Lage befindet, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben…
…Fehler eines Angestellten des Anmelders, auch wenn dieser neu und unerfahren sei, nicht als besondere Umstände im Sinne des Art. 905 ZK-DVO, sondern als normales Berufs- und Geschäftsrisiko (REM 4/93, REM 8/93 und REM 12/93) beurteilt worden. Nach der für die…
…Geldleistungen; Abweichendes regelt § 83 ZollR-DG. Die Konturen dieser Billigkeitsregelung sind durch langjährige Rechtsprechung des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission deutlich geworden. Besondere Umstände (ein besonderer Fall) liegen (liegt) danach vor, wenn sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer Lage befindet, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer…
…vorliegende Beschwerde vom 22. November 2011. Zusammenfassend bringt die Bf Folgendes vor: - die Ausfuhr der betreffenden Ware aus dem Zollgebiet der EU sei nachgewiesen ; - es würden "besondere Umstände" vorliegen, da jene Sachbearbeiterin der Bf, welche den zugrunde liegenden Verzollungsvorgang begonnen hätte, diesen nicht beenden konnte…
…Abkommen, die die Gemeinschaft mit anderen Ländern oder Ländergruppen geschlossen hat und in denen die Möglichkeit der Durchführung derartiger gemeinschaftlicher Ermittlungen vorgesehen ist, oder - wenn die Abgaben, die bei einem Beteiligten infolge desselben besonderen Umstandes, gegebenenfalls auch für mehrere Einfuhr- oder Ausfuhrvorgänge, nicht erhoben wurden…
…245/85, u. a. auch klargestellt, dass besondere Umstände jedenfalls nicht dadurch zu begründen sind, dass der Beteiligte nunmehr Einwendungen gegen den ursprünglichen Abgabenbescheid erhebt, also dessen Rechtmäßigkeit anzweifelt. Was den Einwand betrifft, die Zollschuld sei, da die Ware beim vorschriftswidrigen Verbringen am Amtsplatz entdeckt…
…abgewiesen. Da einerseits die in Artikel 185 ZK normierte Wiedereinfuhrfrist bereits am 20. März 1995 abgelaufen wäre und andererseits keine besonderen Umstände vorliegen würden, wodurch die Verlängerung dieser Frist zu rechtfertigen wäre. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Berufung und führte dazu im Wesentlichen nachstehendes aus…
…der Ladeliste zum Versanddokument bei der bescheidgegenständlichen Sendung "T2" vermerkt. Das Versandverfahren wurde in der Folge bei der Bestimmungsstelle Flughafen Zürich ordnungsgemäß beendet und die Sendung im Anschluss daran nach Saudi-Arabien weiterversandt. Es liegen damit besondere Umstände im Sinne des Art. 239 ZK vor…
…Position des Versandscheines "T2" vermerkt. Das Versandverfahren wurde in der Folge bei der Bestimmungsstelle Zürich-Flughafen ordnungsgemäß beendet und die Sendung im Anschluss daran nach Afrika weiterversandt. Es liegen damit besondere Umstände im Sinne des Art. 239 ZK vor, da das Entziehen der Waren aus…
…und dabei versehentlich bei der betreffenden Position des Versandscheines "T2" vermerkt. Das Versandverfahren wurde in der Folge bei der Bestimmungsstelle Zürich-Flughafen ordnungsgemäß beendet und die Sendung im Anschluss daran nach Afrika weiterversandt. Es liegen damit besondere Umstände im Sinne des Art. 239 ZK vor…