…von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als sachgerecht erscheinen lassen. 27…
…da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine Betriebstätte im Sinn des …
…als diese aus der Tätigkeit des Prokuristen Nutzen ziehen. Der Umstand, dass sich der Prokurist rund 60 Tage in Ungarn und 24 Tage in Tschechien und Slowenien aufhält, lässt keine Besteuerungsrechte der genannten Staaten aufleben. Eine besondere Situation ist allerdings im Verhältnis zu Polen gegeben…
…grundsätzlich der österreichischen Einkommensbesteuerung. Der Umstand, dass sich die betroffenen Dienstnehmer in Österreich nicht länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten, ist angesichts des Umstandes, dass Österreich ihr "Ansässigkeitsstaat" ist, unerheblich. Eine besondere Situation kann sich allerdings im Verhältnis zu Deutschland ergeben, da im Einsatzgebiet…
…dann ist weiters festzustellen, ob den vorübergehend nach Österreich entsandten Dienstnehmerinnen des deutschen Produzenten im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Räumlichkeiten (zB ein eigener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt worden sind. Solche Räumlichkeiten würden für lohnsteuerliche Belange ab einer Nutzungsmöglichkeit von der Dauer 1 Monates…
…2 lit. g DBA-Schweiz enthaltene Betriebstättenfiktion bei Mitwirkung an einer Bauausführung keine Auswirkung für freiberufliche schweizerische Architekten. Besondere Überlegungen wären nur dann anzustellen, wenn die schweizerische Architektin gemeinsam mit dem als "Projektleiter" bezeichneten österreichischen Architekturbüro im Rahmen einer als "Mitunternehmerschaft" (zB Gesellschaft nach bürgerlichem…
…Die Frage kann aber ohne Absicherung, dass auch der österreichische DBA-Partnerstaat das Abkommen in dieser Weise auslegt, nicht unilateral entschieden werden. Diese Absicherung könnte unter den gegebenen Umständen von Parteienseite selbst beschafft werden, und zwar dadurch, dass die ausländische Steuerverwaltung um eine Erklärung ersucht…
…unterwerfen, der sodann von dem deutschen Unternehmen an das französische Theater weiterfließt; denn ein solcher nach österreichischem inländischen Recht zulässiger "indirekter Steuerabzug" steht mit Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ungeachtet des Umstandes im Widerspruch, dass das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in Artikel 17 Abs. 2…
…Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich keine Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz wahrnehmen darf. Unter diesen Umständen erübrigt es sich, besondere Überlegungen bezüglich der Bewertung des italienischen Liegenschaftsbesitzes anzustellen. 9. April 1992 Für den Bundesminister:…
…länger als 5 Jahre dauert und alle haushaltszugehörigen Kinder (gleichgültig ob sie minderjährig oder volljährig sind) in die USA übersiedeln. Bei Entsendungen zwischen 2 und 5 Jahren ist nach den ESt-RL die Ansässigkeitsfrage im Einzelfall an Hand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu klären…
…Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die Dienstleistung nicht zum Unternehmensgegenstand des…
…Ein Prüfungsabschluss vor Abschluss des internationalen Amtshilfeverfahrens wird nur unter besonderen Umständen ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften zulässig sein: zB wenn in dem internationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest…
Die österreichische Tochtergesellschaft einer amerikanischen Gesellschaft kann unter besonders gelagerten Umständen eine Betriebstätte für das amerikanische Mutterunternehmen in Österreich darstellen. Nämlich dann, wenn die Tochtergesellschaft über ihren eigenen Wirkungsbereich hinausgeht und wenn in ihren Räumen für das amerikanische Mutterunternehmen Tätigkeiten entfaltet werden, die betriebstättenbegründend wirken…
…Der Umstand, dass der Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 pauschal in Höhe von 14% des Veräußerungserlöses anzusetzen ist, bewirkt nicht den Verlust der "Abgeltungswirkung". Denn auch der mit 14% pauschalierte Veräußerungsgewinn unterliegt nach § 30a Abs. 1 EStG 1988 dem besonderen Steuersatz…
…mit Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, sodaß durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, daß die Rentenzahlungen in Österreich erst…
…statt, wird angesichts des Umstandes, dass Zypern als Standort für steuerfreie bzw. steuerbegünstigte "Basisgesellschaften" international bekannt ist, damit zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass hiedurch keine unzulässige Schmälerung der österreichischen Besteuerungsgrundlage eintritt. Von Bedeutung wird u.a. die…
Das BM für Finanzen sieht es nicht als seine Aufgabe an, den Zuzug von Steuerausländern durch Errichtung inländischer Zweitwohnsitze steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen…
…von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung (zB in seiner Wohnung) dann werden diese Räumlichkeiten sowohl nach innerstaatlichem als auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht als (ortsbezogene) Betriebstätte der deutschen Gesellschaft zu werten sein. Der Umstand…
…Deutschland enthält in Artikel 18 Abs. 1 zwar eine besondere Zuteilungsregel für Rentenzahlungen, doch wird in dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, so dass durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst…
…Partnerstaates zu beurteilen. Erteilt Zypern einer in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser…