…nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung erfordern (wie z.B. ein Reziprozitätsersuchen eines ausländischen Staates)…
…wird in Anwendung der "183-Tage-Klausel" die steuerliche Erfassung in Österreich vorzunehmen sein. Im Fall einer nachträglichen Außenprüfung im Ausland kann eine nachträgliche Steuerentlastung in Österreich erwirkt werden, wenn in dem ausländischen Prüfungsverfahren die landesinterne Rechtsgrundlage für die Nichtanerkennung des mit dem österreichischen Arbeitgeber…
…2 OECD-Musterabkommen). Aus dem Abkommenszusammenhang heraus betrachtet lassen sich aber Abgeltungen eines erlittenen Schadens nicht einer Zuteilungsregel für die Abgeltung von geleisteter Arbeit zuordnen. Unfallrenten fallen sonach unter keine der besonderen Steuerzuteilungsregeln das Abkommens, sodass sie der allgemeinen Zuteilungsregel des Artikels 21 OECD-Musterabkommens…
…scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das Betriebsvermögen der übernehmenden französischen Gesellschaft über. Auf Gesellschafterebene sind allerdings besondere Überlegungen anzustellen: Vor dem Umwandlungsvorgang hält die französische Muttergesellschaft eine unter § 98 Abs 1 Z 8 EStG fallende Beteiligung an der österreichischen Holdinggesellschaft…
…In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen…
…wie sie z.B. in EAS.1591 und 1684 aus einem Verständigungsprotokoll zitiert wurde: "In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um…
…In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um…
…der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte Abkommensbestimmung enthält kein dispositives Recht…
…18). Dabei wäre auch die besondere Rechtslage des jeweiligen Abkommens zu berücksichtigen, weshalb beispielsweise im Fall des DBA-USA zu dokumentieren ist, dass der Entlastungsanspruch nicht aufgrund der LOB-Klausel versagt wird (vgl. zu weiteren Fällen auch BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221…
…Staates das Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht diesem ausländischen Staat zuteilt. Es könnte aber auch im Ansässigkeitsstaat der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zur Abklärung der Abkommensanwendung auf den vorliegenden Fall gestellt werden. Besondere Überlegungen wären anzustellen, wenn die Überbindung in die ausländische Kasse auf…
…der OECD-Auffassung Beachtung zu schenken sein, derzufolge in Fällen der vorliegenden Art unter bestimmten Voraussetzungen der Leasingnehmer als Arbeitgeber anzusehen ist (AÖF Nr. 87/1993). Diesem Aspekt wird bei finanzamtlichen Überprüfungen vor allem dann besondere Beachtung zugewendet, wenn einerseits Steuerfreistellung der Arbeitslöhne auf Grund…
…dann wird Österreich nur in den in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz genannten Fällen das Besteuerungsrecht zugeteilt; zu diesen besonderen Fällen gehören auch Vergütungen für eine "vortragende Tätigkeit". Dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation…
…Arbeitgeber nach wie vor eine Abfertigungsrückstellung und eine Pensionsrückstellung dotiert, so wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen sein. Ob im konkreten Fall besondere Gegebenheiten vorliegen, die einen abweichenden Fremdpreis rechtfertigen könnten (z.B. keine Vollauslastung des Geschäftsführers in der österreichischen Kapitalgesellschaft)…
…Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich (künstlerisch) einzustufen ist. Im Allgemeinen wird die Tätigkeit - ähnlich wie bei Fotographen - als gewerblich zu sehen sein. Nur in besonders gelagerten Fällen, wenn die Tätigkeit nach eigenschöpferischen Gestaltungsprinzipien erfolgt, die für ein Filmkunstwerk charakteristisch sind (Hinweis auf das Erkenntnis…
…Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach abzugsfrei nach Spanien überwiesen werden. Allerdings kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass in besonders gelagerten Fällen eine abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht…
…mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Gastspielauftrittes betragen. Da das Risiko einer Fehlbeurteilung in derartigen Fällen besonders hoch anzusetzen ist und für den österreichischen Veranstalter kaum tragbar erscheint, kann hier nur die Anwendung des Rückzahlungsverfahrens angeraten werden. 16. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr…
…Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren, dass Zahlungen für die Nichtausübung einer Tätigkeit nicht unter Artikel 9, sondern unter Artikel 13 (nicht besonders geregelte Einkünfte) fallen, sodass diesfalls Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Es wäre aber unzulässig, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine…
…besteuert, erfüllt nach Art. 4 Abs. 1 letzter Satz OECD-MA nicht mehr die Voraussetzungen für eine Qualifikation als Ansässigkeitsstaat. Eine besondere Situation ergibt sich allerdings dann, wenn im DBA mit dem Hauptwohnsitzstaat (zB Großbritannien) eine "Remittance Klausel" vorgesehen ist, nach der bei Personen, die…
Zuwendungen von Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte fallen im Allgemeinen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der üblichen DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des OECD…