Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der…
…Staatsbürgerschaft, der seine berufliche Lehrtätigkeit als Beamter des Freistaates Bayern ausgeübt hat, nach Ruhestandsversetzung und Wohnsitzverlegung nach Österreich Pensionsbezüge vom Freistaat Bayern, dann steht das Besteuerungsrecht an diesen Pensionsbezügen der Republik Österreich zu. Wohl entspricht es dem Grundkonzept des Artikels 19 des DBA-Deutschland, dass…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des Arbeitgebers für diesen eine Inlandsbetriebstätte begründet: siehe in diesem Zusammenhang EAS 180 und EAS 1119 im Fall der inländischen Marktbetreuung durch Außendienstmitarbeiter, EAS 1521 im Fall eines Servicetechnikers nach Liquidierung des inländischen Vertriebsbüros, EAS…
…Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung, Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung durch die britische Steuerverwaltung sind wohl Indizien für eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes (Gründe für die britische Wohnsitznahme, Lebensumstände, Freundes- und Bekanntenkreis, berufliche Aktivitäten, Einkommens- und Vermögenslage usw.) nicht ersetzen. Es wird daher…
…als diese Bezüge nicht auf die in der Slowakei ausgeübte Berufstätigkeit entfallen. Für jene Bezugsteile der slowakischen Gesellschaft, die auf berufliche Aufenthalte bei der deutschen Konzerngesellschaft oder bei Konferenzen in Drittstaaten entfallen, hat demzufolge die Slowakei Steuerfreistellung zu gewähren. Die von slowakischer Seite geäusserte Auffassung…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…
…Familie lebt. Diese Annahme setzt die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen voraus. Es wird daher den persönlichen Lebensinteressen im Zweifel der Vorrang gebühren. Wenn demnach ein österreichischer Staatsbürger, der…
Gründet eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Niederlassung, in der ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer beschäftigt wird, der sich rund 80 Tage pro Jahr in Großbritannien beruflich aufhält, dann ist Großbritannien im Recht, wenn es sich darauf beruft, dass jene Gehaltsteile, die auf die Tätigkeit…
…das in Russland gelegene Werk des Unternehmes für 36 Wochen (= 180 Arbeitstage) jährlich entsandt und verbringt er 6 Wochen (= 30 Arbeitstage) als Urlaub und 10 Wochen (= 50 Arbeitstage) auf Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet…
…und andererseits die erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung für den Zeitraum September bis Dezember 1995 gezahlten Bezüge auf Grund von Art. 11 DBA-UdSSR in Österreich steuerfrei sind, ist sonach festzustellen, ob der Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war…
…Rolle spielen. Dann nämlich, wenn der Dienstnehmer sich beruflich auch in Österreich aufzuhalten hat und diese Österreich-Aufenthalte 183 Tage übersteigen. Vorsorglich wird angemerkt, dass der von der österreichischen GesmbH getragene Lohnaufwand im Rahmen der internationalen Gewinnabgrenzung dem Betriebstättenergebnis der Repräsentanz in Moskau anzulasten ist;…
… 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 nur mit 25% zu erfassen (EAS 1774). Insoweit allerdings in diese Pensionskasse Beitragsleistungen auf Grund des schweizerischen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu leisten waren, sind die daraus stammenden Teile der Rentenzahlungen voll…
…als die berufliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben…
…VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei…
…entlastet werden. Wird hierbei Lohnsteuerbefreiung der überlassenen Arbeitskräfte in Österreich geltend gemacht, weil auf Grund der "183-Tage-Klausel" des mit dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens Österreich das Besteuerungsrecht an ihren Löhnen entzogen ist, dann muss unter Anderem der Nachweis erbracht werden, dass die…
…des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer an ... ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung ...". Dieses Erfordernis einer gesetzlichen Verpflichtung ist nach Maßgabe von LStR 2002 Rz 245b bei Pensionskassenbeiträgen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge jedenfalls bis zu einer maximalen…
…inländischem Recht beschränkte Steuerpflicht (Verwertung der Arbeit des Dienstnehmers im Inland), doch kann diese auf Grund des Art. 16 DBA-Spanien nur in dem oben erwähnten eingeschränkten Ausmaß (eingeschränkt auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich) wahrgenommen werden. Die Vornahme eines Jahresausgleiches für 1993 ist zulässig. 16.…
…dass dann, wenn die gestellten Arbeitskräfte arbeitsrechtliche Vertragsbeziehungen ausschließlich zu dem liechtensteinischen Unternehmen eingegangen sind, auf der Grundlage von § 21 BAO eine Nichtanerkennung dieser vertraglichen Beziehungen für steuerliche Zwecke nur dann möglich ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion…