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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3081

Schweizerische Arbeitgeber-Pensionskassenbeiträge eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2253-IV/4/2009vom 08.09.2009

Wortlaut laut Findok

Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III Nr. 22/2007) das Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte für auf schweizerischem Staatsgebiet erbrachte berufliche Arbeitsleistungen sind daher seit der Abkommensrevision in Österreich nicht mehr von der Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische Arbeitgeber im Rahmen der "2. Säule" des schweizerischen Pflichtvorsorgesystems freiwillig höhere Beiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge leistet und hierbei freiwillig den gesetzlich zulässigen Maximalrahmen ausschöpft, ist nach österreichischem Recht zu beurteilen, ob hierdurch ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugewendet wird. Nach § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 zählen zu den nicht steuerbaren Einkünften die "Beitragsleistungen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer an ... ausländische Pensionskassen auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung ...". Dieses Erfordernis einer gesetzlichen Verpflichtung ist nach Maßgabe von LStR 2002 Rz 245b bei Pensionskassenbeiträgen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge jedenfalls bis zu einer maximalen Beitragsgrundlage in Höhe des koordinierten Jahresarbeitslohns gegeben; daher stellen auch die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge hinausgehenden Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers gemäß § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 keinen steuerpflichtigen Lohnbestandteil dar, solange sie im gesetzlich gezogenen Maximalrahmen verbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 8. September 2009

Normen und Schlagworte

Pensionskassenbeiträgegesetzliche ArbeitgeberbeiträgePensionsvorsorgezweite Säule

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/2253-IV/4/2009
Stammnummer
42834
Gültig
08.09.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF