Findok · EAS-Auskünfte
EAS 477
Dienstnehmerbeschäftigung in Moskau
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/28/1-IV/4/94vom 19.07.1994
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Moskau ansässiger bulgarischer
Staatsbürger von einer österreichischen GesmbH als Dienstnehmer zur
Dienstableistung in der russischen Repräsentanz dieser GesmbH aufgenommen,
so steht das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Geld- und
Sachbezüge grundsätzlich Russland zu und es hat diesfalls eine
Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung stattzufinden.
Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an Russland gründet sich allerdings
nicht auf Artikel 11, sondern auf Artikel 12 DBA-UdSSR, da Artikel 11 nur
anwendbar ist, wenn die Tätigkeit außerhalb des
Ansässigkeitsstaates ausgeübt wird.
Die in Artikel 11 Abs. 1 enthaltene 183-Tage-Klausel
könnte daher nur zur Begründung eines österreichischen
Besteuerungsrechtes eine Rolle spielen. Dann nämlich, wenn der Dienstnehmer
sich beruflich auch in Österreich aufzuhalten hat und diese
Österreich-Aufenthalte 183 Tage übersteigen.
Vorsorglich wird angemerkt, dass der von der
österreichischen GesmbH getragene Lohnaufwand im Rahmen der internationalen
Gewinnabgrenzung dem Betriebstättenergebnis der Repräsentanz in Moskau
anzulasten ist; dies ungeachtet des Umstandes, dass die Bezüge in
Österreich angewiesen, der Dienstwagen von der österreichischen
Zentrale zur Verfügung gestellt und die Aufwendungen für die
Dienstwohnung in Moskau ebenfalls unmittelbar von der österreichischen
Zentrale gezahlt werden.
19. Juli
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
- Art. 11 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
LohnsteuerSteuerentlastung183-Tage-FristDienstvertragDienstverhältnisAbzugsbesteuerungAbzugssteuerSteuerabzugLohnsteuerabzug
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/28/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17610
- Gültig
- 19.07.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF