Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2008
Inländische Dienstnehmer der inländischen Niederlassung eines britischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftP 704/1-IV/4/02vom 03.04.2002
Wortlaut laut Findok
Gründet
eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Niederlassung, in der
ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer beschäftigt wird, der
sich rund 80 Tage pro Jahr in Großbritannien beruflich aufhält, dann
ist Großbritannien im Recht, wenn es sich darauf beruft, dass jene
Gehaltsteile, die auf die Tätigkeit in Großbritannien entfallen, der
britischen Besteuerung unterliegen. Wenn hierbei die britische Steuerverwaltung
den britischen Anteil mit 80/365 (und nicht - bei Annahme von 220 Arbeitstagen
pro Jahr - mit 80/220) berechnet, so wird dem unter den gegebenen Umständen
von österreichischer Seite Nichts entgegen zu halten sein.
Unrichtig ist
aber die Schlussfolgerung, dass in Österreich nur der verbleibende Teil des
Jahresgehaltes der Besteuerung unterliegt, da im Verhältnis zu
Großbritannien nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem
angewendet wird. Daher unterliegt das gesamte Jahreseinkommen des Dienstnehmers
der inländischen Lohnabzugsbesteuerung und es kann im Rahmen der
Jahresveranlagung die britische Steuer auf die österreichische angerechnet
werden.
03. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 24 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 704/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 1877
- Gültig
- 03.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF