…die Voraussetzungen beruflich bedingter Familienheimfahrten nicht vorlagen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber durch seinen rechtlichen Vertreter sinngemäß aus: Wie aus dem Finanzamt bereits vorliegenden Urkunden ersichtlich sei, habe der Berufungswerber an seinem Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina einen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz mit Nutztierbestand…
…liegen. Berufliche Veranlassung und daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (z.B. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039). Gewichtige Gründe…
…Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (z.B. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039) festgestellt…
…nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Ist die Wahl oder Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort hingegen auf der privaten Sphäre zuzuordnende Gründe zurückzuführen, sind die daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig…
…in den ersten Jahren seiner beruflichen Tätigkeit mehrfach den Arbeitgeber gewechselt hatte, seit dem Jahr 2000 bis laufend ist er jedoch nur bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt. Seit Juli 2001 verfügt er über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung im Bundesgebiet. Auf Grund letzterer Feststellung erging im…
…unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Zur Problematik, inwieweit steuerlich beachtliche berufliche Gründe vorliegen, wurden durch die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mehrfach Abgrenzungen vorgenommen. So ist eine einkünftemindernde Berücksichtigung…
…Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtssprechung (z.B. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039) festgestellt…
…um die Anzahl der Heimfahrten zu bestätigen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, da steuerlich beachtliche berufliche Gründe in dem Vorbringen nicht gesehen wurden, insbesondere da die Einkünfte der Ehegattin am Familienwohnsitz nur gering waren und die im Haushalt lebenden Kinder auch nicht…
…Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Zur Problematik, inwieweit derartige Gründe vorliegen, wurden durch die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mehrfach Abgrenzungen vorgenommen. So ist eine einkünftemindernde Berücksichtigung von…
…Sprachkurs an sich zählen gemäß § 20 EStG 1988 daher zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung, da sich keinem Teil der Reise ausschließlich berufliche Gründe zuordnen lassen. Aufwendungen für Avatarkurse: Der Bw. strebt durch die gegenständlichen Maßnahmen (Avatarkurse) an, einen zweiten Beruf neben der bisherigen…
…zu begeben. Dass der Bw. vom Arbeitgeber für eine Untersuchung in Wien nicht freigestellt worden wäre, konnte nicht festgestellt werden. Selbst wenn am 21. November 2005 eine Anwesenheit aus beruflichen Gründen infolge der bevorstehenden Premiere notwendig gewesen sein sollte, bedeutet das nicht, dass der Bw…
…Erwerbstätigkeit seiner Ehegattin und somit nicht auf steuerlich beachtliche berufliche Gründe zurückzuführen ist. Aus dem o. a. Erkenntnis des VwGH vom 27. Mai 2003, Zl. 2001/14/0121, geht hervor, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes auch aus in der Privatsphäre liegenden Gründen unzumutbar sein kann…
…nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Ist die Wahl oder Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort hingegen auf der privaten Sphäre zuzuordnende Gründe zurückzuführen, sind die daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig…
…18.6.2003 geschieden. Bis 28.9.2001 unterhielten die Ehegatten einen gemeinsamen Familienwohnsitz in W-D, der Ehegatte begründete am 26.3.2001 aus beruflichen Gründen seinen Hauptwohnsitz in S . Die Berufungswerberin war am Wohnsitz des Ehegatten in S nicht gemeldet. Mit 28.9…
…Wohnsitzes bei einem Eigenheim selbst dann zumutbar ist, wenn der Steuerpflichtige am Familienwohnsitz Kinder oder einen Lebenspartner hat, muss dies umso mehr für einen alleinstehenden Steuerpflichtigen gelten. Berufliche Gründe hat der Bf, wie bereits erwähnt, nicht dargetan. Die Verlegung des Wohnsitzes war dem Bf daher…
…öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer…
…Studiums ist bei der Studiengangsleitung zu beantragen. Die Gründe der Unterbrechung und die beabsichtigte Fortsetzung des Studiums sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. In der Entscheidung über den Antrag sind zwingende persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe zu berücksichtigen. Während der Unterbrechung können keine Prüfungen abgelegt…
…vom 05.8. bis 30.10.2014 ortsabwesend gemeldet, da ich mich in dieser Zeit aus unterschiedlichen Gründen (Urlaub, berufliche Gründe etc.) sehr unregelmäßig an meinem Wohnort aufhielt. Die Hinterlegung durch die Post hätte somit überhaupt nicht stattfinden dürfen. Vom 26.7. bis 9.8…
…zur beruflichen Tätigkeit auf. Aufgrund der gleichgerichteten fachlichen Interessen ist eine Homogenität des Teilnehmerkreises gegeben. Auch der Umstand, dass das im Kurs vermittelte Wissen "allgemeiner Natur" ist, schließt einen Abzug als Werbungskosten nicht aus. Lt. BFH können sogar Aufwendungen für eine Fortbildung die sowohl Grundlagenwissen…
…August 2008 erfolgt. Zuvor sei der Ehegatte in A gemeldet gewesen und habe dort eine Dienstwohnung bewohnt. Die vorübergehende Anmeldung Ihres Gatten (Nebenwohnsitz) habe ausschließlich berufliche Gründe gehabt, weil dieser aushilfsweise die Leitung eines Rehabilitationszentrums für zwei Monate übernommen habe. Beigelegt war der Berufung eine…