Werden von einem inländischen gemeinnützigen Kulturverein für eine Großveranstaltung 2 Chöre aus Südafrika und Burkina Faso sowie eine Tanzgruppe der Elfenbeinküste verpflichtet, wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5…
Die Grundsätze des Orchestererlasses, AFÖV. Nr. 112/1995, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1…
Der sog. "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986) legt die Rechtsansicht des BM für Finanzen zur Mitwirkung ausländischer Orchester an inländischen Veranstaltungen dar. Der Begriff der Orchester ist darin weit zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil die in dem Erlass mitgeteilten Rechtsauffassungen für alle…
…112/1995). Die Erlassaussagen gelten (einschließlich der in Bezug auf deutsche Orchester getroffenen Steuerfreistellungsregelungen) sinngemäß auch für ausländische Theater, Ballette, Chöre usw. Der zitierte BMF-Erlass macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass von österreichischen Veranstaltern, die ausländische Orchester engagieren, im allgemeinen keine Steuerentlastung auf Grund von…
…Hotel- und Cateringkosten einbezogen werden müssen; diese österreichische Steuer ist gemäß Artikel 23 des DBA-Norwegen auf die norwegische Einkommensteuer anzurechnen. Deutsche Künstleragentur: Die Vergütungen für die Leistungen der deutschen Konzertagentur (Beistellung von 2 Chormädchen und 1 Percussionisten, 7 Studiomusikern uä.) müssen gemäß Artikel 4…
…Theaters erwirtschaftet. Sieht nun das österreichische Steuerrecht, so wie jenes vieler anderer Staaten, bei Gastspielen ausländischer Theater ein Steuerabzugsverfahren vor, dann bedeutet dies, daß mit der von den Bruttovergütungen erhobenen 20%igen Abzugssteuer die Körperschaftsteuerpflicht des Theaters abgegolten ist. Zur Vermeidung einer exzessiven Überbesteuerung sieht §…
Choreographen von Tanzveranstaltungen, Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht…
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung. Im zweiten Fall (Nutzungsüberlassung) würden die Entgelte für die Überlassung der Gemälde nur dann der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn…
Gastiert das Orchester sowie der Chor eines italienischen Stadttheaters bei einer österreichischen Festspielveranstaltung, unterliegen bei einer direkten vertraglichen Gastspielvereinbarung zwischen dem italienischen Theater und dem österreichischen Festspielveranstalter die gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung (Art. 17 Abs. 2 DBA-Italien). Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar…
…wenn das "ausländische Unternehmen" ein Theaterbetrieb oder die Trägervereinigung eines Orchesters ist. Dennoch hält das BM für Finanzen auch an seiner in EAS 548 dargelegten Auffassung fest, demzufolge in solchen Fällen (Theater, Orchester, Ballette, Chöre udgl) eine Steuerentlastung in Österreich erst bei Nachweis einer reziproken…
…Vielmehr wird sich empfehlen, dass zunächst durch den Rechtsträger des ausländischen Theaters eine Antragsveranlagung beantragt wird; im Rahmen der hiefür einzubringenden Steuererklärung muss der gesetzlich vorgesehene Besteuerungsnachweis für jene Mitwirkenden erbracht werden, für deren Einkünfte auf Grund von Artikel 17 des mit Tschechien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens…
…Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr abzuklären. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei den ausländischen Künstleragenturen, Orchestern, Chören, Theatern, Künstlern usw. auf standardisiertem Weg…
…im Gaststaat von der Besteuerung freizustellen sind. Durch diese Bestimmung sollte verhindert werden, dass die nicht auf Gewinn gerichteten klassischen Orchester und Theater, Chöre, Ballette udgl., die mangels Gewinnerzielung im Heimatstaat im Wesentlichen unbesteuert bleiben, bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer Besteuerung unterzogen werden…
…der früheren lokalen Einkommens/Körperschaftsbesteuerung von Ohio tritt, vermag ihr nicht den Charakter einer mit der österreichischen Einkommensbesteuerung vergleichbaren Steuer zu vermitteln. Wohl war die seinerzeitige österreichische Gewerbeertragsteuer als von den DBA erfasste "Steuer vom Einkommen" angesehen worden, obgleich sie ebenfalls nicht als Personen- sondern…
…deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für deutsche Chöre…
Wird ein lettischer Kammerchor zur Abhaltung eines österreichischen Konzertes verpflichtet, wobei die an den Chor gezahlte Vergütung 6.000 ATS pro Chormitglied nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären, wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von…
Schließt ein österreichischer Musikproduzent mit ausländischen Studiomusikern (ohne inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt) Werkverträge ab, auf Grund derer die Musiker sich verpflichten, im inländischen Tonstudio fremdkomponierte Musikstücke der internationalen Pop-Musik nachzuspielen, die in der Folge von dem Musikproduzenten durch Mischung mit Vokalmusik zu…