Findok · EAS-Auskünfte
EAS 782
Inländische Konzerte eines italienischen Theaterorchesters
geltende FassungEAS-AuskunftS 291/71/1-IV/4/95vom 04.01.1996
Wortlaut laut Findok
Gastiert das Orchester sowie der Chor
eines italienischen Stadttheaters bei einer österreichischen
Festspielveranstaltung, unterliegen bei einer direkten vertraglichen
Gastspielvereinbarung zwischen dem italienischen Theater und dem
österreichischen Festspielveranstalter die gezahlten Vergütungen der
inländischen Abzugsbesteuerung (Art. 17 Abs. 2 DBA-Italien).
Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar mit
dem italienische Stadttheater, sondern mit einem deutschen Konzertveranstalter
abgeschlossen (der allerdings nicht als bloßer Agent auftritt, sondern den
Gastspielvertrag im eigenen Namen abschließt), dann sind die an den
deutschen Vertragspartner gezahlten Vergütungen insgesamt gemäß
Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen; der
nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug kann bei Vorlage einer deutschen
Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Einkünfteempfängers auf
dem Vordruck ZS-D1 (§ 4 der Durchführungsverordnung zum
DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994) unterbleiben.
4.
Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AbzugssteuerMusikerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitGastspiel eines ausländischen TheatersGastspielGastspielvergütungFestivalFestivalveranstalterSteuerabzugSteuerfreistellungAnsässigkeitsnachweisFreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 291/71/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16579
- Gültig
- 04.01.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF