Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2393
Unterlassung des Steuerabzuges bei Engagement britischer Künstler
geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/2-IV/4/03vom 29.12.2003
Wortlaut laut Findok
Artikel 17 Abs. 3 DBA-GB sieht vor, dass
Einkünfte, "die eine nicht auf Gewinn
gerichtete Organisation, welche als solche über Ersuchen an die
zuständige Behörde des Vertragstaats, in dem sie ansässig ist,
gemäß Artikel 27 dieses Abkommens anerkannt wurde, bezieht, oder die
ein Künstler oder Sportler aus für eine solche Organisation erbrachten
Diensten bezieht," im Gaststaat von der Besteuerung freizustellen
sind.
Durch diese Bestimmung sollte verhindert werden, dass die
nicht auf Gewinn gerichteten klassischen Orchester und Theater, Chöre,
Ballette udgl., die mangels Gewinnerzielung im Heimatstaat im Wesentlichen
unbesteuert bleiben, bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer
Besteuerung unterzogen werden. Die Steuerbefreiung sollte hierbei nicht nur der
Trägerkörperschaft des Orchesters oder Theaters (der nicht auf Gewinn
gerichteten "Organisation") zu Gute kommen, sondern auch den Musikern des
Orchesters und den Schauspielern des Theaters hinsichtlich ihrer für das
Gastspiel bezogenen Einkünfte.
Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung bereits entnehmen
lässt, sind Künstlergagen nur dann im Gaststaat steuerfrei, wenn die
Künstler vertraglich an den ausländischen Kulturträger gebunden
sind und folglich ihre Leistungen in Erfüllung des Vertrages
(Dienstvertrages, Werkvertrages) dem Rechtsträger des ausländischen
Theaters oder Orchesters erbringen.
Die Steuerfreistellung wäre hingegen nicht anwendbar,
wenn britische Künstler von einem österreichischen gemeinnützig
wirkenden Veranstalter für ein österreichisches Gastspiel engagiert
werden.
Im Übrigen kommt eine Steuerfreistellung in
Österreich nur in Fällen in Frage, in denen im Rahmen eines auf
Artikel 27 DBA-GB gestützten Verständigungsverfahrens die
Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 3 DBA-GB international akkordiert ist.
Bezüglich der Handhabung des Verständigungsverfahrens siehe EAS 2283
betreffend die vergleichbare Bestimmung im DBA-Niederlande.
29. Dezember
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 3 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 27 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
gemeinnützige OrganisationenGemeinnützigkeitGastspieleinkünfteTrägerkörperschaftenMusikerSchauspielerKünstlergagen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2182/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36814
- Gültig
- 29.12.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF