Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…
…Deutschland. Deutsche Vortragende unterliegen gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens der inländischen Besteuerung; auf der Grundlage von § 99 EStG ist daher von dem inländischen Institut der Steuerabzug vorzunehmen. Wird mit ausländischen Firmen vereinbart, daß diese ihre Dienstnehmer als Vortragende zur Verfügung stellen…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
…als 6 Monate von dem ausländischen Veranstalter genutzt werden), ist das ausländische Unternehmen gemäß Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der dabei erzielten Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die in Österreich erzielten Umsätze unterliegen jedoch der österreichischen Umsatzsteuerpflicht. Werden Vortragende auf Werkvertragsbasis (nicht…
…an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138 BAO in Verbindung mit § 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 verwendete Begriff "Vortragender" nicht in engem Wortsinn verstanden werden kann, sondern jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit umfasst. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten…
… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" nicht in engem Wortsinn verstanden werden kann, sondern jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit umfasst. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht…
…Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen gelten die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen nur für eine zur Unterhaltung (im weitesten Wortsinn) ausgeübte, nicht aber für eine der Aus- oder Fortbildung dienende unterrichtende Tätigkeit eines ausländischen Künstlers…
Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht…
Ausländische Gastvortragende, die von einer österreichischen GmbH zur Abhaltung von Vorträgen verpflichtet werden, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit dem vollen Betrag der hiefür erzielten Einnahmen der 20%igen Abzugsteuer. Zu den Einnahmen zählen auch Sachleistungen, wie z.B. die Übernahme von…
…der Sinn der Einschränkungen des Verlustvortrages für Steuerausländer liegt darin, ausländische Unternehmen nicht besser zu stellen als inländische Unternehmer; und da inländische Unternehmer Verluste aus einer inländischen Betriebstätte nur insoweit auf spätere Jahre vortragen können, als weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem der Folgejahre eine…
…der nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug unterbleiben. Sind die umsatzsteuerlichen "Abnehmer" der Vortragsleistungen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, können die Vorträge nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als steuerfrei behandelt werden. Sonst besteht für die ausländischen Vortragenden die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn sie mit ihren…
…des österreichischen Vortragenden eine Betriebstätte der Mitunternehmerschaft als gegeben angenommen werden kann, ist eine Sachverhaltsfrage, über die nicht im EAS-Verfahren abgesprochen werden kann. Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, werden die ausschließlich aus der persönlichen Vortragstätigkeit herrührenden Einkünfte der ausländischen Vortragenden vermutlich…
…Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1 OECD-MA und BFH 04.04.2007, I R 110/05). Bei (beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern und Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 festgelegten Grundsatz…
…828, betr. eine österreichische Konzertdirektion mit Veranstaltungen in Deutschland). Ab 1.7.2005 wurde ein solches einkünftedurchreichendes ausländisches Unternehmen dem Rückerstattungsverfahren unterworfen, wenn es nicht bereit war, Aufschluss über den Empfänger und die Höhe der durchgereichten Einkünfte zu geben. Wird eine solche Offenlegung vorgenommen, dann…
…amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen verlangt werden und es könnte der Frage der steuerlichen Erfassung der Honorare in den ausländischen Staaten nachgegangen werden. Hinsichtlich der deutschen Fachkräfte wäre eine Steuerentlastung in Österreich nur dann möglich, wenn deren Tätigkeit als unterrichtende Tätigkeit und nicht als vortragende Tätigkeit eingestuft wird…
…in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster…