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EAS 888Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen rumänischen Abzugssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 55/1-IV/4/9629.05.1996

…1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der rumänischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei den Veranlagungen für die Jahre 1994 und 1995 zu erfolgen haben wird. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf…

EAS 1120Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen tschechischen Abzugssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 207/1-IV/4/9708.08.1997

…Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei der Veranlagung für das Jahr 1995 zu erfolgen hat. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Bei Ansatz des für die steuerliche…

EAS 1529Britische Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/5-IV/4/9908.10.1999

…1.307,70 | 653,85 | anrechenbare britische Steuer | - 230,80 | Österreichische Steuerbelastung | 423,05 Aus österreichischer Sicht unterliegen damit die aus Großbritannien zufließenden Dividendeneinkünfte (1.307,70) einer österreichischen Einkommensteuerbelastung von rund 32% (423,05 : 1307,70 x 100). Da…

EAS 2985Gewinnausschüttung einer estnischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1919-IV/4/200823.07.2008

…Gewinnausschüttung steuerlich zu erfassen, wobei allerdings - wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist - dieses Dividendenbesteuerungsrecht auf 15% eingeschränkt ist. Eine solche estnische Dividendensteuer wäre wohl auf die mit 25% begrenzte österreichische Sondereinkommensteuer des Gesellschafters anrechenbar, würde sie erhoben. Wird aber nur eine estnische Körperschaftsteuer (Steuersubjekt…

EAS 2748Anwendung der Matching-Credit-Bestimmung im DBA-China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0397-IV/4/200619.07.2006

…Das Abkommen sieht keine Rückerstattung jener Steuerbeträge in China vor, die wegen Überschreitens des Anrechnungshöchstbetrages in Österreich nicht angerechnet werden können. Sind die chinesischen Lizenzgebühren in dem mit 30.6.2006 endenden Wirtschaftsjahr zu erfassen und unterliegen sie damit bei der Veranlagung des Jahres 2006…

EAS 2348Behandlung ausländischer sonstiger Bezüge in Anrechnungsabkommen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1037/3-IV/4/0302.09.2003

…der 6-prozentigen Steuer auf den sonstigen Bezügen. Da allerdings im Rahmen der EDV-mäßig durchgeführten Veranlagung eine Miterfassung der britischen sonstigen Bezüge mit 6% vermutlich nicht problemlos möglich ist, erscheint es zur Vermeidung aufwendiger Administration zweckmäßiger, den Betrag der anrechenbaren britischen Steuer um diese…

EAS 3459Anwendung der Anrechnungsmethode bei in Österreich ansässiger Person mit US-Staatsbürgerschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.650.57214.08.2025

…den Teil der US-Steuer nicht schmälern, der nach Art. 22 Abs. 2 lit. a DBA-USA auf die österreichische Steuer anrechenbar ist. Im Ergebnis sind die USA daher berechtigt, das auf Abkommensebene eingeräumte 15-prozentige Quellenbesteuerungsrecht vollumfänglich auszuüben - ohne eine österreichische Steuer darauf anzurechnen…

EAS 2273Österreichische Botschaftssekretärin bei der österreichischen Botschaft in den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/1-IV/4/0324.04.2003

…steuerpflichtig. Gemeint in diesem Zusammenhang ist ein dem "Wohnsitz" ähnliches Merkmal, wobei die Ähnlichkeit sich in teleologischer Interpretation aus der Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht ableitet. Die US-Dividenden unterliegen daher in Österreich der Besteuerung, wobei die 15-prozentige US-Steuer auf die österreichische Steuer anrechenbar…

EAS 1291Gewinnanteil einer US-Gesellschaft aus einer stillen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/19-IV/4/9806.07.1998

…das Abkommen 1956 und Art. 7 Abs. 8 des Abkommens 1996). Sowohl nach dem alten Abkommen wie auch nach dem neuen Vertrag ist die österreichische Kapitalertragsteuer in den USA abkommenskonform auf die US-Steuer anrechenbar. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

…Veräußert daher eine österreichische GmbH ein bislang vermietetes italienisches Gebäude, dann ist die von den Mieteinkünften dieses Jahres in Italien erhobene Steuer (eine Steuer, die vom Bruttobetrag der Mieten erhoben wird) auf jene österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar, die bei der Veranlagung dieses Jahres auf die italienischen…

EAS 42Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/9118.11.1991

  Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…

EAS 1741Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/0017.10.2000

…17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG - in dieser Höhe anrechenbar ist. 17. Oktober 2000 Für den…

EAS 245Konsortialkreditvergabe nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/1-IV/4/9313.03.1993

…Wird von einer österreichischen Bank gemeinsam mit einer deutschen Bank ein Konsortialkredit nach Italien vergeben, so ist die in Italien von den Zinsen einbehaltene Quellensteuer aliquot mit 10% auf die österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung kann jedoch nur auf jenen Teil der österr. Körperschaftsteuer erfolgen…

EAS 2652Keine Auslandssteueranrechnung auf die Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0574-IV/4/200530.08.2005

Der UFS hat in zwei Entscheidungen die bisher von der Finanzverwaltung "steuerpflichtigenfreundlich" vertretene DBA-Auslegung verworfen, derzufolge Auslandssteuern auf die Mindestkörperschaftsteuer angerechnet werden können. Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit…

EAS 1502Zinsen aus Mexiko
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 75/1-IV/4/9926.07.1999

…zugelassen werden, die auf die mexikanischen Einkünfte entfällt. Zu beachten ist allerdings, daß bei Ermittlung des anrechenbaren Höchstbetrages (also bei Ermittlung jener österreichischen Steuer, die auf die mexikanischen "Einkünfte" entfällt) nach den in Doppelbesteuerungsabkommen üblichen Grundsätzen vorgegangen werden muß. Siehe auch AÖF Nr. 49/1991…

EAS 124Nichtanrechenbare niederländische Dividendensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/9/1-IV/4/9205.05.1992

…denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische Steuer vorhanden ist…

EAS 332Anrechnung der amerikanischen "Alternative Minimum Tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2270/1/1-IV/4/9304.11.1993

…1.800 auf amerikanische Kapitaleinkünfte verteilen, so entfallen 1,8% der AMT, sonach $ 36, auf die US-Einkünfte. Dieser Betrag von $ 36 ist in Österreich nach den allgemeinen Anrechnungsgrundsätzen anrechenbar. 4. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1848Österreichische GmbH&Co KG mit Zweigniederlassung in Südtirol
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 155/2-IV/4/0117.05.2001

…an die Gesellschaft, in Österreich nach dem Transparenzprinzip an die Gesellschafter) nicht dazu führt, dass eine der Gesellschaft vorgeschriebene Steuer bei den Gesellschaftern nicht anrechenbar wäre. Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen des OECD-Partnershipreports: wenn eine DBA-Auslegungsvariante zur Doppelbesteuerung, eine andere hingegen…

EAS 2Steuerliche Behandlung britischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 773/5/1-IV/4/9127.05.1991

…der aus England eine Pension bezieht, unterliegt damit grundsätzlich nur in Österreich der Besteuerung. Dies ergibt sich aus Artikel 18 des DBA-GB. Eine in Großbritannien abgezogene Quellensteuer ist nicht in Österreich anrechenbar, sondern müsste von Großbritannien rückerstattet werden. Erforderlichenfalls müsste hiezu ein Verständigungsverfahren gemäß…

EAS 645Beteiligung an einer US-Limited Liability Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1119/3/1-IV/4/9530.05.1995

…österreichischen Partners der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die den Gewinnanteil belastende US-Einkommensteuer (die beim Ansatz des Gewinnanteils in der österreichischen Steuererklärung gemäß § 20 EStG nicht gewinnkürzend berücksichtigt werden darf) ist gemäß Artikel XV DBA-USA auf die österreichische Einkommensteuer insoweit anrechenbar, als diese auf die US…