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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2

Steuerliche Behandlung britischer Pensionen

geltende FassungEAS-AuskunftT 773/5/1-IV/4/91vom 27.05.1991

Wortlaut laut Findok

  Ein in Österreich ansässiger Hochschulprofessor, der aus England eine Pension bezieht, unterliegt damit grundsätzlich nur in Österreich der Besteuerung. Dies ergibt sich aus Artikel 18 des DBA-GB. Eine in Großbritannien abgezogene Quellensteuer ist nicht in Österreich anrechenbar, sondern müsste von Großbritannien rückerstattet werden. Erforderlichenfalls müsste hiezu ein Verständigungsverfahren gemäß Artikel 27 DBA-GB beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden. Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn die Pension unter Artikel 19 DBA-GB fällt. Dies würde zutreffen, wenn die Pension aus öffentlichen Kassen Großbritanniens für eine öffentliche Funktion geleistet wird und der Empfänger nicht ausschließlich österreichischer Staatsbürger ist. In einem solchen Fall hätte Großbritannien das ausschließliche Besteuerungsrecht und die Pension wäre in Österreich - ohne Progressionsvorbehalt - steuerfrei. Unter Artikel 19 fallen insb. Pensionen für Dienste gegenüber der britischen Regierung und der britischen Gebietskörperschaften; ausgenommen von der Steuerfreiheit in Österreich sind gemäß Art. 19 Abs. 2 DBA-GB lediglich Staatspensionen für seinerzeitige Beschäftigungen im erwerbswirtschaftlichen Tätigkeitsbereich des Staates, zu denen allerdings aus österreichischer Sicht Lehrtätigkeiten an Universitäten, die integrierter Bestandteil einer britischen Gebietskörperschaft sind, nicht zählen. Britische Sozialversicherungspensionen fallen unter Artikel 18 und sind daher ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. 27. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

QuellenbesteuerungUniversitätsprofessorAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerRückerstattungRentenSteuerfreistellungFreistellungLehrtätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 773/5/1-IV/4/91
Stammnummer
18651
Gültig
27.05.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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