Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2
Steuerliche Behandlung britischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskunftT 773/5/1-IV/4/91vom 27.05.1991
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger Hochschulprofessor,
der aus England eine Pension bezieht, unterliegt damit grundsätzlich nur in
Österreich der Besteuerung. Dies ergibt sich aus Artikel 18 des DBA-GB.
Eine in Großbritannien abgezogene Quellensteuer ist nicht in
Österreich anrechenbar, sondern müsste von Großbritannien
rückerstattet werden. Erforderlichenfalls müsste hiezu ein
Verständigungsverfahren gemäß Artikel 27 DBA-GB beim
Bundesministerium für Finanzen beantragt werden.
Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen,
wenn die Pension unter Artikel 19 DBA-GB fällt. Dies würde zutreffen,
wenn die Pension aus öffentlichen
Kassen Großbritanniens für eine
öffentliche Funktion geleistet wird
und der Empfänger nicht
ausschließlich österreichischer Staatsbürger ist. In einem
solchen Fall hätte Großbritannien das ausschließliche
Besteuerungsrecht und die Pension wäre in Österreich - ohne
Progressionsvorbehalt - steuerfrei. Unter Artikel 19 fallen insb. Pensionen
für Dienste gegenüber der britischen Regierung und der britischen
Gebietskörperschaften; ausgenommen von der Steuerfreiheit in
Österreich sind gemäß Art. 19 Abs. 2 DBA-GB lediglich
Staatspensionen für seinerzeitige Beschäftigungen im
erwerbswirtschaftlichen Tätigkeitsbereich des Staates, zu denen allerdings
aus österreichischer Sicht Lehrtätigkeiten an Universitäten, die
integrierter Bestandteil einer britischen Gebietskörperschaft sind, nicht
zählen.
Britische
Sozialversicherungspensionen fallen
unter Artikel 18 und sind daher ausschließlich in Österreich
steuerpflichtig.
27. Mai
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 27 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 19 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
QuellenbesteuerungUniversitätsprofessorAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerRückerstattungRentenSteuerfreistellungFreistellungLehrtätigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 773/5/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18651
- Gültig
- 27.05.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF