…die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken…
…bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es sieht daher auch das Schlussprotokoll zu Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die…
…30 Mio. davon in Österreich zu versteuern wären. Es sei weiter angenommen, dass nun anstelle einer Vertriebsniederlassung ein inländischer abhängiger Vertreter eingesetzt wird, der neben dem Aufwandersatz nur Einkünfte von 2 Mio. erhält, obgleich durch ihn der österreichische Markt in gleicher Weise wie bei Bestand…
…beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht die Erteilung einer formellen Abschlussvollmacht erforderlich; vielmehr…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
…für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden, das zur Folge hätte, dass das österreichische Büro des Vertreters als Betriebstätte des US-Unternehmens anzusehen ist. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Seetransport betreibt, auftragbeschaffende Tochtergesellschaften in Deutschland und in Österreich, dann kann die österreichische Tochtergesellschaft auch dann nicht zu einem "abhängigen Vertreter" der deutschen Schwestergesellschaft werden, wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft als "Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn…
…einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. Eine diesbezügliche Abstimmung ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 2. Feber 1996 hergestellt worden. 02…
…beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht die Erteilung einer formellen Abschlussvollmacht erforderlich; vielmehr…
…Treibstoffmengen lagert. Die österreichische Mineralölfirma hat bei der Geschäftsabwicklung wohl die Position eines Vertreters der deutschen Gesellschaft; vorausgesetzt, dass kein Naheverhältnis zwischen der deutschen Gesellschaft und der österreichischen Mineralölfirma im Sinn von Artikel 9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines "unabhängigen Vertreters"…
Richtet eine österreichische Kapitalgesellschaft bei einer schweizerischen Spedition ein Auslieferungslager ein, so führt dies allein noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von…
…Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu tätigen, dann sind gemäß Artikel 9 des DBA-Schweiz die Funktionen der österreichischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten. Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als "abhängiger Vertreter" und damit als Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft im Sinn von Art. 5 Abs…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
…keine "Betriebstätte" im Sinn des Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte örtliche Einrichtung (zB Büro) oder einen ständigen Vertreter mit Abschlussvollmacht voraus. Diese Abschlussvollmacht müsste Verträge über den Unternehmensgegenstand, sonach Verträge über die "Verkaufsgeschäfte" des Unternehmens betreffen…
Die Entscheidung, ob eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Verkaufsgeschäfte in Ungarn tätigt, in Ungarn über eine Betriebstätte verfügt, setzt eine entsprechende Sachverhaltsbeurteilung voraus, die nach den Vorschriften des Artikels 5 DBA-Ungarn zu erfolgen hat und nicht vom BM für Finanzen vorgenommen werden kann. Nur…
…zu Art. 4 DBA-D eine "Vertreterbetriebstätte" gegeben sein dürfte. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch von der deutschen Steuerverwaltung geteilt wird. Sie entspricht im Übrigen der bereits am 22. Juni 1993 in EAS 276 vertretenen Ansicht. 12. Juni…
…a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-BRD ("Vertreterbetriebstätte") genügen. In einem Fall der vorliegenden Art empfiehlt sich jedenfalls das Einvernehmen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt herzustellen, wobei in diesem Zusammenhang auch für die Frage der Gewinnaufteilung - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - eine…