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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 800

Handelsvertreter mit Auslieferungslager

geltende FassungEAS-Auskunft04 2183/3-IV/4/96vom 02.02.1996

Wortlaut laut Findok

  Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt gestellt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird. Eine diesbezügliche Abstimmung ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 2. Feber 1996 hergestellt worden. 02. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:    

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstätteabhängiger VertreterVertreterVertreterbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2183/3-IV/4/96
Stammnummer
16433
Gültig
02.02.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF