Findok · EAS-Auskünfte
EAS 800
Handelsvertreter mit Auslieferungslager
geltende FassungEAS-Auskunft04 2183/3-IV/4/96vom 02.02.1996
Wortlaut laut Findok
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische
Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den
deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese
Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der
deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des
DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht,
wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem
österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten.
Diese unter EAS 238 abgegebene Beurteilung wurde allerdings unter den Vorbehalt
gestellt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird.
Eine diesbezügliche Abstimmung ist anlässlich der
österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 2. Feber
1996 hergestellt worden.
02. Februar
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2183/3-IV/4/96
- Stammnummer
- 16433
- Gültig
- 02.02.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF