Findok · EAS-Auskünfte
EAS 373
Deutsche Vertreterbetriebstätte eines österreichischen Handelsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftK 2594/2/1-IV/4/94vom 10.01.1994
Wortlaut laut Findok
Wird von einem österreichischen
Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser
Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von
Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass
dieses Handelsunternehmen hiedurch eine "Betriebstätte" im Sinn von Ziffer
10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland in Deutschland
unterhält. Für diese Beurteilung ist vor allem das Vorliegen einer
Vertragsabschlussvollmacht entscheidend.
Der Umstand, dass die Anboterstellung teilweise über
das österreichische Büro erfolgt oder zumindest in enger
Zusammenarbeit mit dem österreichischen Büro erfolgt, sowie das
Argument, dass kein Vertrag ohne Zustimmung der österreichischen
Geschäftsleitung abgeschlossen wird, könnten in diesem Zusammenhang
nur dann Anlass für eine anders lautende Beurteilung sein, wenn hiedurch
der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung
genommen wird und im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars (Zitierung gem.
Stand: September 1992) zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens "alle Einzelheiten
eines Vertrags verbindlich" nur durch das österreichische Büro
ausgehandelt werden.
10.
Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Anlage 1 Z 10 lit. a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 2594/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 18031
- Gültig
- 10.01.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF