Findok · EAS-Auskünfte
EAS 297
Handelsvertretung für US-Firma
geltende FassungEAS-AuskunftP 1400/4/1-IV/4/93vom 25.08.1993
Wortlaut laut Findok
Beauftragt eine amerikanische Firma in Österreich
einen (unabhängigen) selbständigen Handelsvertreter die
Geschäftsanbahnung für neue Produkte in Österreich zu
übernehmen und bleiben die Aktivitäten, die der Handelsvertreter
hierbei für die US-Firma ausübt, im Rahmen des für seinen
Berufsstand üblichen Tätigkeitsfeldes, so wird durch eine derartige
Geschäftsgestaltung keine Betriebstätte für das US-Unternehmen in
Österreich begründet.
Sollte allerdings der Handelsvertreter keine anderen
Auftraggeber betreuen und sonach
ausschließlich
für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein
Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden,
das zur Folge hätte, dass das österreichische Büro des Vertreters
als Betriebstätte des US-Unternehmens anzusehen ist.
25. August
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 1400/4/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18034
- Gültig
- 25.08.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF