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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 297

Handelsvertretung für US-Firma

geltende FassungEAS-AuskunftP 1400/4/1-IV/4/93vom 25.08.1993

Wortlaut laut Findok

  Beauftragt eine amerikanische Firma in Österreich einen (unabhängigen) selbständigen Handelsvertreter die Geschäftsanbahnung für neue Produkte in Österreich zu übernehmen und bleiben die Aktivitäten, die der Handelsvertreter hierbei für die US-Firma ausübt, im Rahmen des für seinen Berufsstand üblichen Tätigkeitsfeldes, so wird durch eine derartige Geschäftsgestaltung keine Betriebstätte für das US-Unternehmen in Österreich begründet. Sollte allerdings der Handelsvertreter keine anderen Auftraggeber betreuen und sonach ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden, das zur Folge hätte, dass das österreichische Büro des Vertreters als Betriebstätte des US-Unternehmens anzusehen ist. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VertreterbetriebstätteBetriebstätteabhängiger Vertreter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 1400/4/1-IV/4/93
Stammnummer
18034
Gültig
25.08.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF