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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 151

Feriensprachkurse in England

geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/10-IV/4/92vom 03.08.1992

Wortlaut laut Findok

  Eine österreichische gemeinnützige Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die Zurverfügungstellung von Klassenräumen abschließt, begründet durch diese Tätigkeit keine "Betriebstätte" im Sinn des Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte örtliche Einrichtung (zB Büro) oder einen ständigen Vertreter mit Abschlussvollmacht voraus. Diese Abschlussvollmacht müsste Verträge über den Unternehmensgegenstand, sonach Verträge über die "Verkaufsgeschäfte" des Unternehmens betreffen (im vorliegenden Fall: den Verkauf der Sprachkurse); Abschlussvollmacht betreffend den "Einkauf" für das Unternehmen (im vorliegenden Fall: Vertragsabschluß mit den Gastfamilien, den englischen Sprachlehrern und den englischen Schulen) kann nicht betriebstättenbegründend wirken. Die Honorare, die dem auf Werkvertragsbasis engagierten Mitarbeiter für seine in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 7 (bzw. 14) des DBA-Großbritannien nur in Österreich besteuert werden. 3. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AuslandsentsendungWerkvertragDauerhaftigkeitdauerhafte Geschäftseinrichtungständiger VertreterVollmachtabhängiger Vertreter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2182/10-IV/4/92
Stammnummer
18326
Gültig
03.08.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF