Findok · EAS-Auskünfte
EAS 151
Feriensprachkurse in England
geltende FassungEAS-Auskunft04 2182/10-IV/4/92vom 03.08.1992
Wortlaut laut Findok
Eine österreichische gemeinnützige
Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen
einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter
für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit
dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit
englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die
Zurverfügungstellung von Klassenräumen abschließt,
begründet durch diese Tätigkeit keine "Betriebstätte" im Sinn des
Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer
Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte örtliche Einrichtung (zB
Büro) oder einen ständigen Vertreter mit Abschlussvollmacht voraus.
Diese Abschlussvollmacht müsste Verträge über den
Unternehmensgegenstand, sonach Verträge über die
"Verkaufsgeschäfte" des Unternehmens betreffen (im vorliegenden Fall: den
Verkauf der Sprachkurse); Abschlussvollmacht betreffend den "Einkauf" für
das Unternehmen (im vorliegenden Fall: Vertragsabschluß mit den
Gastfamilien, den englischen Sprachlehrern und den englischen Schulen) kann
nicht betriebstättenbegründend wirken.
Die Honorare, die dem auf Werkvertragsbasis engagierten
Mitarbeiter für seine in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit
gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 7 (bzw. 14) des
DBA-Großbritannien nur in Österreich besteuert werden.
3. August
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 7 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 14 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
AuslandsentsendungWerkvertragDauerhaftigkeitdauerhafte Geschäftseinrichtungständiger VertreterVollmachtabhängiger Vertreter
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2182/10-IV/4/92
- Stammnummer
- 18326
- Gültig
- 03.08.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF