…mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die erwähnte Abstimmung mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung fand anlässlich…
…Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen einer unbedenklichen Einbindung von ausländischen Holdinggesellschaften und bei entsprechender Zusammenarbeit der österreichischen Tochtergesellschaft mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt (zB Vorausinformationen über die beabsichtigte Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft eines international angesehenen Weltkonzerns)…
…seitens der österreichischen Betriebsprüfung eine Verrechnungspreisberichtigung mit der Folge einer verdeckten Gewinnausschüttung vorgenommen worden sein (oder deren Vornahme angekündigt worden sein), bestünde auf der Grundlage des DBA auch die Möglichkeit, im Rahmen eines - im ausländischen Staat einzuleitenden - Verständigungsverfahrens die Angelegenheit durch Zusammenarbeit der Steuerbehörden der…
…Kapitalgesellschaft eine Zusammenarbeit mit einer slowakischen Kapitalgesellschaft stattfindet, deren Mitwirkung an der Bauführung aber weniger als 12 Monate andauert, dann ist für die Beurteilung, ob die slowakische Kapitalgesellschaft mit ihrem Gewinnanteil der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt, vorweg zu klären, ob die Zusammenarbeit mit der slowakischen Gesellschaft…
…und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der in Tschechien erzielten Gewinne auf die in Österreich zu besteuernden Konzerngesellschaften, wird sonach eine Zusammenarbeit mit der tschechischen Abgabenverwaltung benötigt…
…sein, in dem gegenständlichen Fall die Konzernverrechnungspreise des österreichischen Unternehmens unilateral in diesem Sinn in einer fremdverhaltenskonformen Höhe anzusetzen, könnte durchaus auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der deutschen Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Staates des Pharmaunternehmens in Erwägung gezogen werden; dies mit dem Ziel, für…
…Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH Edelmetalle…
…Sollte das österreichische Unternehmen der Auffassung sein, dass eine derartige Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite eine Verletzung des DBA-Schweiz darstellt, besteht die Möglichkeit, durch Antrag auf Einleitung eines auf Artikel 25 DBA-Schweiz gestützten Verständigungsverfahrens die Angelegenheit in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Steuerverwaltung einer Klärung…
…Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH Edelmetalle…
…Frage der Abkommensberechtigung der niederländischen Gesellschaft (insbesondere die Frage, ob es sich bei der niederländischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft oder eine operativ tätige Gesellschaft handelt) in Zusammenarbeit mit der niederländischen Steuerverwaltung geklärt wird. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…internationalen Verständigungsverfahrens gestellt werden, damit die Frage der Abkommensberechtigung der niederländischen Gesellschaft (insbesondere die Frage, ob es sich bei der niederländischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft oder eine operativ tätige Gesellschaft handelt) in Zusammenarbeit mit der niederländischen Steuerverwaltung geklärt wird (EAS.1113). 13. Februar 2004 Für…
…Liechtenstein vorliegt, dann steht es der liechtensteinischen Gesellschaft frei, auf liechtensteinischer Seite die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu beantragen. Die österreichische Steuerverwaltung wäre in diesem Fall bereit, die Abkommenskonformität der vorgenommenen Schätzung in Zusammenarbeit mit der liechtensteinischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Allerdings kann…
…dass der Fonds in der Lage ist, eine nachvollziehbare Schätzung des Anteils der französischen Anleger aufzustellen. In der OECD wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fondswirtschaft nach Lösungen gesucht, in welcher Weise solche Schätzungen erstellt und von den Steuerverwaltungen der OECD anerkannt werden können…
…90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane nach Übermittlung von beweiskräftigen Unterlagen (zumindest in Kopie) nicht mit dem Argument begegnet werden können, dass sich diese Unterlagen in den Händen eines ausländischen verbundenen Unternehmens befinden und…
Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an…
…nicht der inländischen Abzugsbesteuerung, da diese wissenschaftliche Zusammenarbeit tatbestandsmäßig nicht von § 99 EStG 1988 erfasst wird. Wohl wird die Arbeit der Wissenschaftler von dem inländischen Zentrum und damit im Inland verwertet, sodass gemäß § 98 EStG 1988 von einer inländischen (im Veranlagungsweg wahrzunehmenden) Steuerpflicht der Wissenschaftler…
…Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine Besteuerung vornehmen. Ein solches Auslegungsergebnis kann nicht als den Intentionen des Gesetzes entsprechend angesehen werden und ist daher als gesetzwidrig abzulehnen. 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Veranstaltet eine US-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit einem österreichischen Museum von März bis Ende September eines Jahres in Österreich eine Ausstellung von Ausgrabungen der antiken Vorzeit und werden hierzu örtliche Einrichtungen (Museumsräumlichkeiten) zur Verfügung gestellt, dann spricht die Vermutung dafür, dass hierdurch eine inländische Betriebstätte…
Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine…
…der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch Zuschüsse, die vom deutschen "Centrum für internationale Migration und Entwicklung" bzw. von der "Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GMBH" im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfeprogramme für diese in Indonesien ausgeübte Tätigkeit geleistet werden. Die in Österreich von der…