Findok · EAS-Auskünfte
EAS 139
Schiffsbauconsulting im Rahmen deutscher Entwicklungshilfeprogramme in Indonesien
geltende FassungEAS-AuskunftR 1926/1/1-IV/4/92vom 30.06.1992
Wortlaut laut Findok
Ein in Österreich ansässiger Schiffbauingenieur,
der mit einem indonesischen Arbeitgeber einen zweijährigen Dienstvertrag
abschließt, auf Grund dessen in einer indonesischen Werft ein besonderes
Management aufzubauen ist, ist gemäß Artikel 15 in Verbindung mit
Artikel 24 Abs. 3 lit. a des österreichisch-indonesischen
Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 454/1988, in Österreich von der
Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch
Zuschüsse, die vom deutschen "Centrum für internationale Migration und
Entwicklung" bzw. von der "Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gesellschaft für
technische Zusammenarbeit GMBH" im Rahmen der deutschen
Entwicklungshilfeprogramme für diese in Indonesien ausgeübte
Tätigkeit geleistet werden.
Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden
Einkünfte wären lediglich für die Berechnung des auf andere - in
Österreich steuerpflichtige - Einkünfte entfallenden Steuersatzes mit
zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt gemäß Artikel 24 Abs.
3 lit. c DBA-Indonesien).
30. Juni
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA RI (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Indonesien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 454/1988
- Art. 24 DBA RI (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Indonesien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 454/1988
DienstverhältnisFreistellungSteuerfreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltConsultingleistungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 1926/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18361
- Gültig
- 30.06.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF